Seen oder Flüsse dürfen im Rahmen des Gemeingebrauchs
ohne wasserrechtliche Erlaubnis benutzt werden, soweit keine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten ist.
Zusätzliche Einschränkungen sind, dass Sie außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen bleiben müssen und dass Sie fremde Grundstücke nicht rechtswidrig benutzen dürfen.
Zur diesen
erlaubnisfreien Benutzungen gehören z. B. das Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, der Betrieb von
Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen
ohne eigene Triebkraft.
Für den
Guggenberger See, den
Roither See und den
Sarchinger See gibt es Verordnungen, die den Umfang des Gemeingebrauchs für den jeweiligen See regeln.
Tauchen mit Atemgerät bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Ohne diese ist dies nur im Guggenberger See zu bestimmten Zeiten und in einem bestimmten Bereich möglich.
Wassersportveranstaltungen sind in jedem Fall anzeigepflichtig. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei uns nach.
Wenn Sie im Landkreis Regensburg mit einem
Motorboot fahren wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Lediglich die Donau ist als Bundeswasserstraße grundsätzlich für die Schifffahrt zugelassen. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Wasser- und Schifffahrtsamt.
Ansonsten gibt es keine geeigneten Gewässer, so dass die Genehmigung nur in Ausnahmefällen erteilt werden kann. Dies sind insbesondere Übungsfahrten der Feuerwehren und Organisationen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen.
Verfahrensablauf
Die beschränkte Erlaubnis für das Tauchen mit Atemgerät und die Genehmigung für Bootsfahrten mit Antriebsmotor sind formlos beim Landratsamt Regensburg zu beantragen.
Wichtig ist dabei, dass Sie
- den genauen Ort,
- die vorgesehenen Termine oder Häufigkeiten und
- den Grund für die Aktivität angeben.
Um unnötige und kostenpflichtige Antragstellungen zu vermeiden und um die notwendigen Antragsunterlagen des jeweiligen Verfahrens zu erfahren, setzen Sie sich bitte immer zuerst mit dem/der Sachbearbeiter/in in Verbindung.