- Einhaltung der technischen Bestimmungen der DIN 18040 Teil 2
- Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen
- Überprüfung des Einkommens auf Einhaltung der Einkommensgrenze
- Überprüfung der technischen Fördervoraussetzungen
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einem persönlichen Informationsgespräch.
Es fallen keine Gebühren an.
- Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
- Wohnungsbauförderungsbestimmungen (in der jeweiligen gültigen Fassung)
- Wie viel Darlehen (Zuschuss) kann ich erhalten?
Höchstens 10.000,00 €. Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben und die Höhe des Darlehens nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. - Gibt es eine Belegungsbindung?
Während der Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der baulichen Maßnahme. Die Darlehensschuld wird nach Ablauf der Belegungsbindung erlassen. - Wo ist der Antrag zu stellen?
Bei Maßnahmen an Gebäuden mit zwei Wohnungen, von denen eine Eigenwohnraum und die andere vermietet ist sowie alle sonstigen eigengenutzten Wohnungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Stadt), in dessen Gemeinde sich das Objekt befindet. Bei der Anpassung von Mietwohnraum wenden Sie sich bitte direkt an die Regierung der Oberpfalz. - Sind Leistungen der Pflegekasse für den beabsichtigten behindertengerechten Umbau zu berücksichtigen?
Soweit solche Leistungen bewilligt werden, sind die Leistungen bei der Gesamtfinanzierung der Maßnahme zu berücksichtigen.
Sozialer Wohnungsbau, Wohngeld
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-588
0941/4009-427
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www.landkreis-regensburg.de
Mo: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
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