Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt.
Der Vollzug des Sprengstoffrechts ist Aufgabe der Länder.
Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sind in der Regel:
- Zuverlässigkeit
- Persönliche einschließlich der körperlichen Eignung
- Fachkunde
- Mindestalter von 21 Lebensjahren
- (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis
- Antrag auf Ausstellung der Erlaubnis vorlegen
- Bedürfnisnachweis (Bestätigung des Vereins oder der Gemeinde)
- Erlaubnis wird nach positiver Zuverlässigkeitsprüfung ausgestellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
- Fachkundenachweis
Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Schriftlicher Antrag
- Nachweis der Fachkunde
- Bedürfnisnachweis des Vereins/Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung 70,00 Euro
- Sprengstoffrechtliche Erlaubnis (Erteilung)
- eine Pulverart 80,00 €
- zwei Pulverarten 90,00 € etc.
- Sprengstoffrechtliche Erlaubnis (Verlängerung)
- eine Pulverart 70,00 €
- zwei Pulverarten 80,00 € etc.
- Sprengstoffrechtliche Erlaubnis (Erweiterung)
- eine Pulverart 45,00 €
- zwei Pulverarten 50,00 € etc.
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Regensburg
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