Das Gesundheitsamt ist im Bereich des Landkreises und der Stadt Regensburg zuständig für die hygienische Überwachung der Badegewässer während der Badesaison (15. Mai bis 15. September). Die Schwimmbäder in öffentlichen Einrichtungen und Gewerbebetrieben sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen unterliegen ebenfalls der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Die Ergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Auffälligkeiten bzw. Beanstandung des Badewassers erfolgt eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung durch das Gesundheitsamt.
EU-Badegewässer
Im Landkreis Regensburg liegen 2 EU-Badegewässer. Die Überwachung und Probenahme erfolgt nach einem verbindlich vorgegebenen Überwachungsschema in zeitlich festgelegten Abständen.
Weitere Badegewässer
Die folgenden Badegewässer sind nicht als EU-Badegewässer klassifiziert. Nicht-EU-Badegewässer werden in der Saison 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht untersucht.
- Waldbad Hemau
- Schwetzendorfer Weiher
- Wolfweiher Griesau
- Sarchinger See
keine
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Bayerische Badegewässerverordnung - BayBadeGewV)
- EU-Badewasserrichtlinie 2006/7/EG
- DIN 19643 vom 18.11.2012
Gesundheitsamt
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-0
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