Erfahrungen mit seelischen Belastungen, psychischen Störungen, Krisen und Beeinträchtigungen haben viele Menschen. Manche sind vorübergehend, andere dauerhaft. Betreffen kann es aber letztlich jede*n.
In einem vertrauensvollen Miteinander über bestehende Schwierigkeiten zu sprechen, sich einen Überblick über Möglichkeiten der Unterstützung zu verschaffen und - unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und der persönlicher Bedürfnisse – gemeinsam nach Perspektiven und Lösungswegen zu suchen, kann sehr hilfreich sein. So können letztlich auch Konflikte und Krisen Chancen zur Weiterentwicklung sein.
Die Unterstützungsangebote des Sozialdienstes richten sich an
- Menschen mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen
- Menschen mit Behinderung
- Angehörige, Freunde, Nachbarn, Kolleg*innen oder gesetzlichen Betreuer*innen
Beratungsgespräche können telefonisch oder persönlich und je nach Bedarf in unseren Räumen oder bei einem Hausbesuch erfolgen. Die Beratung ist in jedem Fall vertraulich, freiwillig und kostenfrei.
Unterstützungsangebote im Überblick:
- Allgemeine Beratung mit Lotsenfunktion
- Psychosoziale Beratung zu verschiedensten Frage- und Problemstellungen im Zusammenhang mit psychischer Erkrankung oder Behinderung
- Insbesondere Beratung über infrage kommende vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen, wie z.B. entsprechend längerfristige Begleitung an spezifischen Fachberatungsstellen, Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten, Nachsorgeangebote, Selbsthilfegruppen, Existenzsicherung, etc.
- Verschaffung eines Überblicks über psychosoziale Hilfen in der Region und Vermittlung von geeigneten Unterstützungsangeboten
- Individuelle ressourcen- und lösungsorientierte Kurzberatung
- Krisenintervention: Beratung und Unterstützung in Krisensituationen
- Prävention insbesondere durch Aufklärung und Information über Schutz- und Vorbeugemaßnahmen sowie Bereitstellung von Informationsmaterialien
Hinweis zu „Vermüllung in Privatwohnungen“:
Der Sozialdienst kann versuchen, mit den Verursachenden in Kontakt zu kommen. Ob Betroffene die angebotenen Hilfen annehmen, obliegt stets ihrer freien Entscheidung. Weitere Hinweise sind unter „Formulare“ zu finden.
Die Beratung ist ein Angebot für Bürger und Bürgerinnen aus Stadt und Landkreis Regensburg und beruht auf Freiwilligkeit.
- Terminvereinbarung bei der zuständigen Sozialpädagogin im Gesundheitsamt laut entsprechenden Gebietseinteilungen in Stadt und Landkreis Regensburg.
- Schilderung der Problemsituation bzw. Fragestellung
- Beratung über infrage kommende Hilfen
- Weiterführende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Hilfesuchenden
Die Beratungen unterliegen jeweils der gesetzlichen Schweigepflicht.
Keine bzw. nach Absprache.
Die Beratung ist kostenlos.
- Art. 13 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG): Gesundheitliche Aufklärung und Beratung
- Art. 2 PsychKHG: Zusammenarbeit und Prävention
- § 59 Sozialgesetzbuch (SGB XII): Aufgaben des Gesundheitsamtes, wie Beratung von Menschen mit Behinderung
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
Gesundheitsamt
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-0
0941/4009-764
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Mo: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Di: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
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