Grundsätzlich ist vor der Einreise die Zustimmung zur Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedsstaaten der EU Erleichterungen. In Zweifelsfällen gibt das jeweilige Konsulat bzw. die Botschaft Auskunft.
Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die der Antragsteller berechtigt besitzt.
Persönliche Vorlage des ausgefüllten Antrags mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt. Der Sachbearbeiter prüft die Unterlagen und stellt den Europäischen Feuerwaffenpass nach Bezahlung der Gebühren aus. Der Pass ist 5 Jahre gültig.
Der Erlaubniswiderruf unterliegt ebenfalls dem Landratsamt Regensburg.
- Erlaubnis nach § 9 a Abs. 1 der 1. WaffV zum Verbringen von Feuerwaffen / Munition aus der Bundesrepublik Deutschland
- Waffenbesitzkarte
- 1 Passbild
Gebühren:
- Ausstellung des Feuerwaffenpasses 50,00 Euro
- Verlängerung des Feuerwaffenpasses 15,00 Euro
- Änderung des Feuerwaffenpasses (Eintrag/Austrag einer Waffe)
- erste Waffe 15,00 Euro
- jede weitere Waffe 7,50 Euro
Jagd- und Waffenrecht
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Regensburg
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