- Führerscheine aus den EU/EWR-Staaten (EWR = Island, Liechtenstein, Norwegen)
Sollten Sie einen Führerschein aus einem EWR-Staat haben, brauchen Sie diesen nicht umschreiben lassen. Es gelten allerdings ab Wohnsitznahme die Befristungen nach deutschem Recht. Die Fahrerlaubnisse der Klassen C und D sind in Deutschland befristet. Sollte seit Erteilung einer die-ser Fahrerlaubnisklassen mehr als 5 Jahre vergangen sein, müssen Sie diese verlängern lassen. - Führerscheine aus sog. Drittstaaten, die durch die Bundesrepublik Deutschland anerkannt wurden (sog. Listenstaat)
Den Führerschein müssen Sie innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen. Die Umschreibung erfolgt im einfacheren Verfahren. Es ist keine Prüfung oder nur eine Teilprüfung erforderlich. - Führerscheine aus sog. Drittstaaten, die nicht durch die Bundesrepublik Deutschland anerkannt wurden
Den Führerschein müssen Sie innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen. Hier besteht immer Prüfungspflicht. Es muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Eine Fahrausbildungspflicht besteht nicht.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Regensburg
- Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis
- Die ausländische Fahrerlaubnis wurde Ihnen erteilt, während Sie einen Aufenthalt im Ausstellungsstaat hatten.
- Sie sind mindestens 18 Jahre.
- Den Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis erhalten Sie entweder von der Fahrschule, in Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Regensburg.
- Bestätigung der persönlichen Daten auf dem Antrag durch die Gemeinde.
- Den Antrag müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle stellen.
- Der Antrag wird geprüft. Wenn keine Eignungszweifel vorliegen, wird der Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle erteilt bzw. die Fahrerlaubnis erteilt.
Bei der Antragsstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten vor Zimmer Nr. E01 ziehen.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Erforderliche Unterlagen vorlegen, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich.
- Einen der beiden Belege, die Sie erhalten, ist Ihre Quittung, den 2. müssen Sie in der Führerscheinstelle abgeben.
- Nach Einzahlung wieder in die Führerscheinstelle gehen. (ohne eine weitere Aufrufnummer zu ziehen)
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis, der von Gemeinde bestätigt wurde
- 1 biometrisches Lichtbild
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis
Zusätzliche Unterlagen die dem Antrag beizufügen sind bei den
- Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen (nicht älter als 2 Jahre)
- • Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“, wenn Fahrerlaubnis aus nicht anerkanntem Drittstaat.
- Klassen C1, C1E, C, CE
- Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“, wenn Fahrerlaubnis aus nicht anerkanntem Drittstaat
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr) wenn Fahrerlaubnis aus nicht anerkanntem Drittstaat
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre), wenn Fahrerlaubnis aus nicht anerkanntem Drittstaat
- Klassen D1, D1E, D, DE
- Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“, wenn Fahrerlaubnis aus nicht anerkanntem Drittstaat
- Gutachten über die medizinisch-psychologische Untersuchung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle oder eines Arbeits- oder Betriebsmediziners (nicht älter als 1 Jahr), wenn Fahrerlaubnis aus nicht anerkanntem Drittstaat
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre), wenn Fahrerlaubnis aus nicht anerkanntem Drittstaat
- 37,50 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins bei Fahrerlaubnissen aus nicht anerkannten Drittstaaten
- 29,90 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und die Aus-stellung eines Führerscheins bei Fahrerlaubnissen aus EU/EWR-Staaten oder Listenstaaten
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde zu begleichen.
Führerscheinstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-432
0941/4009-9432
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Kartenansicht
www.landkreis-regensburg.de
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr