Von der Dienstfahrerlaubnis dürfen Sie nur im Rahmen des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Wenn Sie privat ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug benutzen möchten, müssen Sie Ihre Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Regensburg
- Sie besitzen eine Dienstfahrerlaubnis
- Die Dienstfahrerlaubnis wurde Ihnen erteilt, während Sie Ihren Dienst noch ausübten.
- Sie sind mindestens 18 Jahre.
- Den Antrag auf Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis erhalten Sie entweder in Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Regensburg.
- Bestätigung der persönlichen Daten auf dem Antrag durch die Gemeinde.
- Den Antrag müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle stellen.
- Der Antrag wird geprüft. Wenn keine Eignungszweifel vorliegen, wird die Fahrerlaubnis erteilt.
Bei der Antragsstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten vor Zimmer Nr. E01 ziehen.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Erforderliche Unterlagen vorlegen, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich.
- Einen der beiden Belege, die Sie erhalten, ist Ihre Quittung, den 2. müssen Sie in der Führerscheinstelle abgeben.
- Nach Einzahlung wieder in die Führerscheinstelle gehen. (ohne eine weitere Aufrufnummer zu ziehen)
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis, der von Gemeinde bestätigt wurde
- 1 biometrisches Lichtbild
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein (während des aktiven Dienstverhältnisses) oder Bescheinigung im Original über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis (nach Beendigung des Dienstverhältnisses)
Zusätzliche Unterlagen die dem Antrag beizufügen sind bei den
- Klassen C1, C1E, C, CE, wenn Sie bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Klassen C1, C1E, C, CE, wenn die Dienstfahrerlaubnis länger als 5 Jahre zurückliegend erteilt wurde
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Klassen D1, D1E, D, DE, wenn die Dienstfahrerlaubnis länger als 5 Jahre zurückliegend erteilt wurde
- Gutachten über die medizinisch-psychologische Untersuchung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle oder eines Arbeits- oder Betriebsmediziners (nicht älter als 1 Jahr), wenn Sie das 50 Lebensjahr vollendet haben
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre), wenn Fahrerlaubnis aus nicht anerkanntem Drittstaat
- 37,50 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins bei Fahrerlaubnissen aus nicht anerkannten Drittstaaten
- 5,10 Euro zusätzliche Gebühr, wenn die persönlichen Daten von uns überprüft werden.
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulas-sungsbehörde zu begleichen.
Führerscheinstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-432
0941/4009-9432
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Kartenansicht
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Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr