Sollten Sie sich in der Stadt oder im Landkreis Regensburg z. B. als Heilpraktiker/in niederlassen wollen oder z. B. als Physiotherapeut/in ambulant tätig werden wollen, melden Sie uns bitte umgehend
- den Beginn der selbständigen Berufsausübung
- die Anschrift der Niederlassung bzw. bei ambulanter Tätigkeit die Privatanschrift sowie den Einsatzbereich
- Änderungen, wie z. B. Name, Anschrift, Umzug, Beendigung der Tätigkeit
- Meldebogen §12 GDVG ausfüllen
- Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung
- Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
- geplante Berufsausübung in der Stadt Regensburg oder im Landkreis Regensburg
- Meldebogen §12 GDVG ausfüllen
- Nachweis über eine angemessene Haftpflichtversicherung
- zusammen mit einer amtlich beglaubigten Kopie der Erlaubnisurkunde an uns zurückschicken
- oder persönliche Vorsprache mit Originalunterlagen
- Erlaubnisurkunde oder Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung (in amtlich beglaubigter Kopie oder Vorlage im Original)
- Meldebogen §12 GDVG
- Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung
- Keine
- Bestätigung z. B. für Krankenkassen 15,00 Euro
Gesundheitsamt
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-0
0941/4009-764
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Mo: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Di: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Mi: 8:00-12:00 Uhr
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