Sie haben Freude am Umgang mit Kindern und möchten in Ihren eigenen Räumen zu Hause eine familiennahe und vertrauensvolle Kindertagesbetreuung anbieten?
Das Kreisjugendamt Regensburg sucht engagierte Tagespflegepersonen, die Spaß am Zusammensein mit Kindern haben sowie das Interesse, Tageskinder einfühlend zu betreuen, individuell zu fördern und zu erziehen.
Erlaubnis zur Kindertagespflege erteilen.
Einer Pflegeerlaubnis bedarf, wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will. Die Eignungsprüfung ist zentraler Bestandteil der Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII. Tagespflegepersonen sollen persönlich und fachlich geeignet sein und über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege sowie kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Die vertieften Kenntnisse werden in der Regel in einem Qualifizierungskurs vermittelt.
Qualifizierungslehrgänge erfolgen in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule für den Landkreis Regensburg e.V., Pommernstr. 4, 93073 Neutraubling, Tel. 09401/52550 angeboten.
Anmeldungen sind jedoch nur in Absprache mit dem Kreisjugendamt möglich.
Die Tagespflegepersonen sollen durch die Qualifizierungskurse vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Tagespflege erwerben, damit sie genauso wie Einrichtungen einen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsanspruch erfüllen können. Die Qualifizierungsmaßnahmen umfassen derzeit 100 Unterrichtsstunden. Es schließen sich - jährlich - Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von mind. 15 Unterrichtsstunden an.
Themen der Kursangebote:
- Ankommen in der Gruppe, Alltag von Tageseltern
- Beruf „Tagespflegeperson“ und eigene Erwartungen
- Welche Veränderungen bringt ein Tagespflegekind in die eigene Familie?
- Aufgaben und Alltag
- Welches Kind könnte zu mir/uns und meiner/unserer Situation passen? (Anforderungen verschiedener Altersgruppen)
- Film „Kleine Helden“
- Erster Kontakt mit den Eltern
- Gesprächsöffner für den Erstkontakt
- Leitfaden für das Erstgespräch
- Verständigung und Zusammenarbeit
- Rollenbilder (Wer ist eine „gute Mutter“?)
- Eingewöhnung
- Wie viel Eingewöhnung braucht welche Altersgruppe?
- Woran erkenne ich, dass ein Kind gut eingewöhnt ist?
- Wie geht es mir mit Eltern, die nicht loslassen?
- Kinder brauchen Beachtung! Was kann ich tun, dass das Kind auf mich zugehen kann? Dass es sich willkommen und angenommen fühlt?
- Psychologische Grundbedürfnisse von Kindern
- Soziale Eingebundenheit
- Autonomieerleben
- Kompetenzerleben
- Eigene Rolle den Eltern gegenüber und nach außen
- Gesprächsführung
- Welche Anlässe gibt es, in denen ich mit den Eltern über Bildung spreche?
- Erfolge und Probleme kommunizieren
- Defizite oder Förderbedarf einzelner Kinder. Wann und wo sollte man sich Unterstützung von außen holen?
- Situation der Eltern, welche Rolle spielen Gefühle wie Neid, Eifersucht, Konkurrenz?
- Wie gestalte ich ein gutes Setting?
- Wenn der Dialog mit den Eltern nicht gelingt?
- Die eigene Rolle im Bildungsprozess (gegenüber den Kindern)
- Grundlagen interkultureller Kommunikation
- Das neue Bild vom Kind und das neue Verständnis von Bildung
- Bildungsbegriff
- Das neue Bild vom Kind
- Was ist BEP?
- Gegenüberstellen “alter“ und „neuer“ Bildungsbegriff
- Spracherwerb
- Ablauf und Bedeutung von Spracherwerb
- Spracherwerb und Chancengerechtigkeit
- Sprachförderung
- Zweisprachigkeit
- Warum ist Vorlesen so wichtig?
Teil 1: Die Bedeutung von Bindung für die kindliche Entwicklung.
Das Kind in zwei Familien- Grundlagen der Bindungstheorie – Verhältnis zwischen Sicherheit, Nähe und Freiraum
- Bindungsverhalten – Die Bedeutung von Bindung für die kindliche Entwicklung und die Anwendung in der täglichen Arbeit
- Bindungstheorie – Bindung als Bedingung für Bildung
- Kindliches Zeitverständnis
- Verschiedene Erziehungsstile
- Bedeutung von verlässlichen Strukturen
- Bedeutung von Bewegung und Spiel für die kindliche Entwicklung
- Bewegung und kindliche Entwicklung
- Bewegungserfahrung im Raum – wie können Räume so gestaltet werden, dass sie vielfältige Bewegungserfahrungen ermöglichen?
- Bedeutung von Struktur und Ritualen
- „Was tun Kinder, wenn sie spielen?“
- Herausforderungen für Kinder nutzen bzw. schaffen
- Alltagstätigkeiten als Lernfeld
- Basiskompetenzen
- Was ist unter Basiskompetenzen zu verstehen?
- Unterscheidung in personale Kompetenzen, soziale Kompetenzen, lernmethodische Kompetenzen, Kompetenzen im Umgang mit Veränderungen und Belastungen
- Ganzheitliche Förderung
- Selbstbildungskompetenz
- Was gehört zu einer guten kindlichen Entwicklung?
- Wichtige Entwicklungsaufgaben im Kleinkindalter, z. B. Laufen, Sprechen, Sauberwerden
- Biologische Reifeprozesse als Voraussetzung für Entwicklungsfortschritte
- Wichtige Entwicklungsaufgaben im Kindergartenalter
- Wie bauen Entwicklungsschritte aufeinander auf?
- Unterstützung von Entwicklungsprozessen
- Unterschiede sind normal – Abweichungen vom Entwicklungsverlauf
- „Konkurrenz“ unter Müttern?
Teil 2: Die Bedeutung von Bindung für die kindliche Entwicklung.
Das Kind in zwei Familien- Rolle der weiteren Familienmitglieder in der Tagesfamilie
- Aufsichtspflicht, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
- Grundzüge des Steuerrechts in Bezug auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson
- Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und Besonderheiten im Umgang mit Kleinkindern (Shaken Baby Syndrom)
- Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII
- Gefährdungseinschätzung
- rechtliche Grundlagen
- Misshandlungen, was muss ich tun?
- Nähe und Distanz
- Verschiedene Rollenmuster im Kontakt
- Erziehungspartnerschaft – Was ist darunter zu verstehen?
- Informationsfluss zwischen den Beteiligten
- Professionell bleiben – auch im freundschaftlichen Kontakt
- Übergänge und Abschied gestalten
- Austausch über eigene Erfahrungen, Erprobtes und Bewährtes im Zusammenhang mit dem Thema
- Individuelle Unterschiede und Ausdrucksformen für Gefühle
- Unterschiedliche Anlässe, das Tagespflegeverhältnis zu beenden und die Konsequenzen für eine professionelle Gestaltung des Abschieds
- Sensible Gestaltung von Übergängen
- Lieder, Gedichte, Rituale zum Abschied
- Beobachtung des Entwicklungsstandes
- der Bedürfnisse und der Interessen von Kindern
- Tagespflege im Gemeinwesen, im sozialen Umfeld und im Kontakt nach außen
- Was ist Gemeinwesen?
- Kontakte nach außen – Tagespflege „sichtbar“ machen
- Vorteile von Vernetzung und Einbindung ins Gemeinwesen
- Regeln, Bedingungen, Abläufe von Vernetzung – Wie kann Vernetzung gelingen?
- Beispiele von gelungener und sinnvoller Zusammenarbeit (z. B. Übergang in den Kindergarten, Ersatzbetreuung)
- Vom Umgang mit besonderen Kindern – Am Beispiel von Kindern aus Familien mit einem Alkoholproblem
- Mit den Eltern im Gespräch – Kommunikation in der Kindertagespflege
- Sender-/Empfänger-Modell
- Bedingungen für gute Gespräche
- Unterschiedliche Gesprächsanlässe - Wie sag‘ ich’s?
- Unterschied zwischen Beschreibung und Bewertung
- Gut zuhören – Zuhören mit offenen Ohren
- Einfluss von Kultur auf Kommunikation
- Konstruktiver und kreativer Umgang mit Konflikten
- Aktiv zuhören, Ich-Botschaften, Wer ist der „Problembesitzer“?
- Das Konzept der gewaltfreien Kommunikation
- Verhandeln ohne Verlierer, Wie behalten Sie in Konfliktsituationen Ihre persönliche Balance?
- Schwierige Elterngespräche mit gutem Gefühl meistern. Vorbereitung eines Konfliktgesprächs
- Kooperation zwischen Nähe und Distanz
- Kinder brauchen Beachtung
- Zusammenhang: Beachtung und Beobachtung
- Hinschauen und Hinhören – Kinder verstehen
- Kindliche Perspektiven und Körpersprache
- Vom defizitorientierten zum stärkeorientierten Beobachterblickwinkel
- Beobachtung bietet Gesprächsanlässe mit Eltern
- Wie erziehe ich – wie wurde ich erzogen?
- Wertewandel in der Erziehung
- Das Besondere an der Erziehungssituation in der Tagespflege
- Einfluss eigener Erfahrungen auf das Erziehungsverhalten
- Aufgaben, Rechte und Pflichten in der Tagespflege
- Aufgaben, Rechte und Pflichten in der Tagespflege
- Betreuungsvertrag
- Pflegeerlaubnis
- Ersatzbetreuung
- Kooperation mit dem Jugendamt
Alle Teilnehmer/innen erhalten nach Abschluss der Kurse ein Zertifikat, das über Umfang und Inhalte informiert.
Sie haben bereits eine pädagogische Berufsausbildung?
Eine vorhandene berufliche Qualifikation als Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen sowie Sozial- oder Diplompädagogen/innen kann als Qualifizierung für die Tätigkeit als Tagespflegeperson anerkannt werden. Praxisbegleitend wird Ihnen die Teilnahme am Grundkurs ermöglicht.
Für nähere Auskünfte können Sie sich gerne an uns wenden!
Eine Pflegeerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Betreuung
- ohne Entgelt erfolgt
- 15 Stunden wöchentlich nicht überschreitet
- nicht länger als 3 Monate dauert
- in den Räumen der Eltern stattfindet (z. B. Beschäftigung von Kinderbetreuerinnen).
Was passiert, wenn jemand ohne Pflegeerlaubnis Kinder gegen Entgelt betreut?
Betreuen Tagespflegepersonen Kinder ohne die erforderliche Pflegeerlaubnis, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und es kann ein Bußgeld erhoben werden.
Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, müssen u. a. folgende persönliche, fachliche und räumliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Persönliche Voraussetzungen:
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
- respekt- und verständnisvolles Verhalten Kindern gegenüber
- liebevoller und achtsamer Kontakt mit Kindern
- persönliche Merkmale, wie z. B. Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Ausgeglichenheit
- psychische und physische Gesundheit sowie Belastbarkeit
- Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit (mit Eltern, Tagesmüttern/-vätern und Jugendamt)
- längerfristige Perspektive, als Tagesmutter tätig zu sein
Fachliche Voraussetzungen:
- vertiefte Kenntnisse hinsichtlich Erziehung, Entwicklung und Förderung von Kindern bzw. die Bereitschaft, diese in Qualifizierungskursen zu erwerben
- Teilnahme an jährlichen Fortbildungen
- Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils
Räumliche Voraussetzungen:
- ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten sowie Ruhe- und Rückzugsbereiche
- entwicklungsförderndes Spielmaterial
- Kindersicherheit und Hygiene
- angenehme, helle und freundliche Atmosphäre
- rauchfreie Räumlichkeiten
- evtl. Spielplatz oder Freiflächen in erreichbarer Nähe
„Schritt für Schritt“ - Der Weg zur qualifizierten Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis:
- Kontaktaufnahme zur Fachkraft - Bereich Kindertagespflege - beim Kreisjugendamt Regensburg
- umfassende Beratung
- Vereinbarung eines Hausbesuches
- Teilnahme an den erforderlichen Qualifizierungskursen
- Antragstellung auf Erteilung der Pflegeerlaubnis mit Meldebestätigung, ärztlichem Attest und Führungszeugnis gem. § 30 a BZRG
- Erhalt der Pflegeerlaubnis nach Abschluss der Qualifikation und Vermittlung als qualifizierte Tagesmutter über das Kreisjugendamt
- fortlaufende fachliche Begleitung sowie jährliche Fortbildungen
Wenn Sie nach Abschluss der Qualifizierung eine Betreuungsvereinbarung zur Vermittlung von Tagespflegekindern mit uns schließen, können Sie neben einer Sachaufwands- sowie einer Förderpauschale einen Zuschuss zur Altersvorsorge, die Übernahme der Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung und ggf. einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten.
Zusätzliche Vorteile sind:
- Ersatzbetreuung
- laufende Fortbildungen (mind. 15 Unterrichtsstunden jährlich)
- Beratung und Betreuung
- Organisation von Treffen der Tagespflegepersonen
- Pflegegeldleistungen des Kreisjugendamtes unabhängig von der Leistung des Kostenbeitrags durch die Eltern
- Für die Tätigkeit als Tagespflegemutter/-vater ist der Nachweis über eine Belehrung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung und § 43 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz erforderlich (diese erwerben Sie im Rahmen der Qualifizierungskurse).
- Falls Sie für die Beförderung von Tagespflegekindern in Ihrem Fahrzeug Leistungen erhalten, die die Betriebskosten übersteigen, muss außerdem ein Personenbeförderungsschein beantragt werden. Informationen hierzu erhalten Sie vom Landratsamt Regensburg - Führerscheinstelle.
- Antrag auf Erteilung einer Tagespflegeerlaubnis (beim Kreisjugendamt - nach Beratung - erhältlich)
- Nachweis über Qualifikation
- Lichtbild
- Ärztliches Attest
- Erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a BZRG
Die Kosten eines aktuellen Kurses sind beim Kreisjugendamt Regensburg zu erfragen.
Eine nachträgliche Erstattung der Gebühren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kreisjugendamt
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-227
0941/4009-427
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Mo: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Di: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Mi: 8:00-12:00 Uhr
Do: 8:00-12:00; 13:00-17:30 Uhr
Fr: 8:00-12:00 Uhr
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