- Ihr Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort einer beteiligten Niederlassung liegt im Landkreis Regensburg.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
- Sie haben auch keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von mehr als 5,00 Euro.
- Sie haben eine Versicherung, die eine Deckung für das Fahrzeug übernimmt (Nachweis anhand der sog. EVB).
- Der Zulassungsantrag ist beim Landratsamt Regensburg zu stellen. Hierzu kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
- Die Versicherung wird von der Zulassungsstelle automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
- Das Fahrzeug erhält ein Kfz-Kennzeichen, das von der Zulassungsstelle mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) versehen wird.
- Die Kennzeichenschilder können Sie während des Zulassungsvorgangs herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassung angesiedelt sind, wenden.
- Sollte Ihr Fahrzeug bereits eine Feinstaubplakette haben, beachten Sie, dass diese aufgrund der neuen Kennzeichen ihre Gültigkeit verliert. Wenn Sie in Umweltzonen fahren wollen und über keine Ausnahmegenehmigung verfügen, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.
Um Zeit zu sparen, können Sie online einen Termin vereinbaren!
Zur persönlichen Erledigung Ihres Zulassungsvorgangs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer ziehen am Automaten im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung
- Warten, bis diese Nummer auf der elektronische Anzeigetafel erscheint. Auch die Ausgabe der fertigen Zulassungsunterlagen erfolgt nach Aufruf dieser Nummer über die Anzeige.
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird, Zulassung erledigen und Chipkarte zur Zahlung in Empfang nehmen.
- Gebühreneinzahlung mit Chipkarte am Kassenautomaten im Eingangsbereich. Bewahren Sie unbedingt die vom Kassenautomaten erstellten Zahlungsbelege auf. Ein Beleg ist für Sie bestimmt, den anderen müssen Sie später wieder am Ausgabeschalter vorlegen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Warten Sie wieder im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung, bis Ihre Aufrufnummer bzw. Ihr Name am Ausgabeschalter aufgerufen wird. Dort erhalten Sie dann Ihre fertigen Zulassungsunterlagen zurück.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung),
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Jahr - vorzulegen,
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung,
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung (auf Formular Vollmacht) und Ausweise der Erziehungsberechtigten
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) oder Betriebserlaubnis,
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung ggf. Sicherheitsprüfung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein), wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- Kennzeichenschilder des bisherigen Zulassungsbezirks,
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen,
- Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren
- 28,10 Euro Gebühr für die Zulassung eines Neufahrzeuges
- 10,20 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde.
- 15,30 Euro zusätzliche Gebühr, wenn der Abruf der Daten gem. § 12 FZV beim Kraftfahrtbundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Das ist dann der Fall, wenn in Ziffer 3 zum Fahrzeugbrief bzw. Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II keine Verschlüsselung (z.B. 000 000) vorhanden ist.
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 8,70 Euro zusätzliche Gebühr wenn alte Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind
- 13,80 Euro zusätzliche Gebühr wenn die Fahrzeugpapiere bereits voll geschrieben sind
Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden. Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Sie sind an den Hersteller zu zahlen.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
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