- Sie haben ein Fahrzeug gekauft und möchten dies nun nach Hause überführen.
- Sie möchten ein Fahrzeug kaufen und möchten dieses vor dem Kauf Probe fahren.
- Sie möchten vor der Fahrzeuganmeldung bereits die Hauptuntersuchungen machen lassen.
Für diese Fahrten benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.
- Die Gültigkeitsdauer der Kurzzeitkennzeichen ist 5 Tage (ab Antragstellung), eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.
- Es kann pro Person nur ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden.
- Falls der Fahrer des Fahrzeuges ein anderer als der Antragsteller ist, muss der Fahrer der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
- Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens erfolgt fahrzeugbezogen. Das konkrete Fahrzeug wird in den Fahrzeugschein eingetragen.
- Das Kennzeichen darf weder vom Antragsteller noch von einer weiteren Person für ein anderes als das eingetragene Fahrzeug verwendet werden.
- Entspricht das Fahrzeug keinem Typ und liegt keine Einzelgenehmigung vor, darf mit dem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden und zurück gefahren werden.
- Läuft die Frist der HU vor Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens ab, darf nur zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle und zurück gefahren werden.
- Bei festgestellten Mängeln darf zur Werkstatt im Zulassungsbezirk zur Reparatur gefahren werden.
- Bei Beantragung des Kennzeichens müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Fahrzeugart
- Grund
- Fahrtstrecke
- Wird ein Vertreter mit der Zulassung beauftragt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vom Antragsteller vorlegen. Diese muss eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
- Der Zulassungsantrag ist beim Landratsamt Regensburg oder
- (ab 01.04.2015) bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Hierzu kann auch einen Vertreter (z. B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
- Die Versicherung wird von der Zulassungsstelle automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
- Der Antragsteller erhält ein Kurzzeitkennzeichen, das von der Zulassungsstelle mit den Plaketten (für Kurzzeitkennzeichen) versehen wird.
- Die Kennzeichenschilder können Sie während des Zulassungsvorgangs herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassung angesiedelt sind, wenden.
Um Zeit zu sparen, können Sie online einen Termin vereinbaren!
Zum Zulassen Ihres Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten ziehen im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronischer Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird.
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem/dieser eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind.
Mit Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Jahr - vorzulegen
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code) speziell für ein Kurzzeitkennzeichen
- bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen EG-Übereinstimmungsbescheinigung (= CoC-Papier / Certificate of Conformity),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis,
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung.
Gebühr 13,10 Euro
Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden. Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Sie sind an den Kennzeichenpräger zu zahlen.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
Nachricht an Kfz-Zulassungsstelle senden
Kartenansicht
www.landkreis-regensburg.de
Online-Terminvereinbarung
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr
Termine sind mit unserer Online-Terminvereinbarung im Bürgerserviceportal möglich!