Durch eine Kontenklärung in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen möglichst alle Versicherungszeiten des Versicherten in seinem persönlichen Konto gespeichert werden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversiche-rung (zum Beispiel Rehabilitationen und Renten) gewährt werden können. Damit das Rentenversicherungskonto keine Lücken aufweist, kann der Versicherte dies jederzeit klären bzw. bestimmte Zeiten speichern lassen.
Dazu gehören unter anderem Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Schwangerschafts- und Mutterschutzzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zivildienst, Zeiten in der früheren DDR, Fremdrentenzeiten.
Vereinbaren Sie in jedem Fall erst einen Termin mit uns!
- Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger
- Personalausweis
- Ausbildungsnachweise (Lehrvertrag, Abschlusszeugnis, Studienbescheinigungen, Zeugnisse)
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunden der/s Kinder/s
- Leistungsnachweise vom Arbeitsamt
- sonstige Beitragsnachweise, falls die Zeiten nicht gespeichert sind
- evtl. Schwerbehindertenausweis
Staatliches Versicherungsamt
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-225
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