Das Bedürfnis für eine besondere Schießerlaubnis kann z. B. mit der Bekämpfung von Schädlingen begründet werden, soweit der Gebrauch von Waffen ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der jeweiligen Tierart darstellt (z. B. Schadvogelvergrämung in der Fischereiwirtschaft und im Obst- oder Weinbau). Weite Bewegungsgründe, die zur Erteilung einer Schießerlaubnis führen können, können im Brauchtumsbereich (z. B. Böllerschützen) sowie beim Abschießen von Gehegewild oder anderen frei lebenden Tierarten vorliegen. Auch das Töten verwilderter Haustauben im Innenstadtbereich zum Schutz der Bevölkerung vor Krankheitserregern und historischer Gebäude vor Beschädigung durch Taubenkot ist keine Jagdausübung im Sinne des Bundesjagdgesetzes und bedarf daher eher einer waffenrechtlichen Schießerlaubnis, für die ein Bedürfnis glaubhaft gemacht werden muss.
Der Antragsteller muss
- das 18. Lebensjahr, bzw. für den Erwerb und Besitz großkalibriger Waffen durch Sportschützen, das 21. Lebensjahr vollendet haben
- die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen,
- die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben,
- ein Bedürfnis nachgewiesen haben,
- eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachgewiesen haben.
Außerdem muss der Antragsteller in Besitz einer waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sein (Waffenbesitzkarte), mit denen geschossen werden soll.
- Antrag auf Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb einer Schießstätte – Abschuss von Gatterwild vorlegen.
- Sachkundenachweis und Bedürfnis nachweisen
- Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden
- Schießerlaubnisschein wird nach positiver Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgestellt.
Der Erlaubniswiderruf unterliegt ebenfalls dem Landratsamt Regensburg.
- Antrag auf Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb einer Schießstätte – Abschuss von Gatterwild.
- Sachkundenachweis
- Bedürfnisnachweis
- Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden
Je nach Aufwand ab 25,00 bis 250,00 Euro
Bezahlung möglich mit Kassenkarte (bar oder EC-Karte) oder per Überweisung.
Jagd- und Waffenrecht
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93059
Regensburg
0941/4009-311
0941/4009-424
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