Neben den allgemein bekannten Maßnahmen (so soll das Wild z.B. von der Straße weg getrieben werden) ist eine Beschilderung des gefährdeten Straßenabschnittes erforderlich.
Das Landratsamt erlässt für die Durchführung von Treib- und Drückjagden auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten eine verkehrsrechtliche Anordnung. Darin werden Festsetzungen über eine evtl. erforderliche Beschilderung, wie zum Beispiel Gefahrzeichen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, getroffen. Während der Jagd ist der Jagdleiter verpflichtet, diese entsprechend umzusetzen
- Ca. 4 Wochen vor der Jagd: Antragstellung beim Landratsamt, Straßenverkehrsbehörde,
- nach Eingang des Antrages werden die zuständigen Fachstellen (Polizei, Straßenbaulastträger und ggf. Gemeinde) angehört.
- Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die verkehrsrechtliche Anordnung mit einem Beschilderungsplan erlassen.
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Treib- und Drückjagden
- Lageplan mit genauer Kennzeichnung des betroffenen Jagdreviers
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung z um Aufstellen der Verkehrszeichen
- zwischen 20,00 Euro und 40,00 Euro
- gegen Rechnung und Überweisung
Straßenverkehrsbehörde
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390
0941/4009-493
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