Veranstaltungen auf privatem oder öffentlichem Grund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig. Grundsätzlich ist das immer dann der Fall, wenn die normale Benutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Die Erlaubnis wird insbesondere benötigt für:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Rallye-Sonderprüfungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlonveranstaltungen
- Volksradfahren
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Volkswandern
- Festzüge
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
Die Erlaubnis kann unter anderem dann erteilt werden, wenn
- die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren lässt, die Strecken geeignet sind und ausreichende Sicherungs-maßnahmen getroffen werden,
- die Veranstaltung von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt wird,
- ausreichender Versicherungsschutz besteht,
- andere betroffene Behörden keine Bedenken haben.
Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf sorgfältiger Planung und Durchführung (u. a. Sicherheits-, Umweltschutzmaßnahmen). Je nach Veranstaltungstyp kann das Verwaltungsverfahren unterschiedlich ausfallen. Es wird daher empfohlen, die Details rechtzeitig im Vorfeld mit der Straßenverkehrsbehörde zu besprechen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
- Lageplan
- Erklärung zur Haftung durch den Veranstalter (im Antragsformular integriert)
- Versicherungsbescheinigung für die Veranstaltung (über die Höhe der Mindestversicherungssummen, je nach Veranstaltungsart, erhalten Sie gerne telefonisch Auskunft.)
Gebührenrahmen 10,20 Euro bis 2.301,00 Euro (je nach Aufwand der Veranstaltung)
Zahlung per Rechnung möglich.
Straßenverkehrsbehörde
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390
0941/4009-493
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Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
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