Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und Sportverbände in Form einer Vereinspauschale.
Bitte beachten Sie: Die Frist zur Abgabe der Anträge zur Gewährung der Vereinspauschale 2021 wird bis zum 06.04.2021 verlängert.
Weitere Informationen und Ausnahmeregelungen zur Unterstützung der Sport- und Schützenvereine in der Corona-Pandemie für die Vereinspauschale im Jahr 2021, finden Sie unter „Formulare und weiterführende Informationen".
Die Sportförderrichtlinien beinhalten u. a. die Zusammenfassung der Förderberbereiche
- Förderung des Einsatzes von Übungsleitern
- pauschale Sportbetriebsförderung
- Förderung der Beschaffung beweglicher Großsportgeräte
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen (Abschnitt A der Sportförderrichtlinien).
Die Vereinspauschale wird anhand folgender Parameter bestimmt:
- Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder: einfache Gewichtung
- Anzahl an sonstigen Mitgliedern (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis einschl. 26 Jahre): 10-fache Gewichtung
- Anzahl der gültigen Übungsleiterausweise, die der Verein aktiv im Sportbetrieb einsetzt (max. 4% der Gesamtmitgliederzahl, aber 6% - 8% bei über 60% Mitglieder nach Nr. 4.1.2 der Richtlinien): pro Übungsleiter-Ausweis 650-fache Gewichtung, bei Einsatz in zwei Vereinen 325-fache Gewichtung
Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten (ME) erreichen. Dabei ist unerheblich, ob diese 500 Mitgliedereinheiten nur über reine Mitgliederzahlen (Nrn. 1 und 2) oder durch Vorlage eines Übungsleiterausweises zustande kommen.
Die Antragsunterlagen (Antragsformular, gültige und aktiv eingesetzte Übungsleiterlizenzen im Original) müssen bis 01. März des Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, beim Landratsamt Regensburg eingereicht werden.
Zur unbürokratischen Abwicklung der Antragstellung wird die persönliche Abgabe beim Sachbearbeiter empfohlen. Fragen zum Antrag und zu den vorliegenden Übungsleiterlizenzen können dann gleich abgeklärt werden.
Es wird zur Vermeidung von Wartezeiten um Terminvereinbarung gebeten.
- Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
- Übungsleiterlizenzen im Original mit Prägung,
- Übungsleiterlizenzen im Original ohne Prägung zwingend mit "Erklärung Lizenzinhaber" einreichen
- "Erklärung Lizenzinhaber" für einmalige Teilung der Lizenzen zwischen zwei Vereinen (seit 2021 neu: auch Zusatzlizenzen teilbar)
keine
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien)
Kommunalaufsicht
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93059
Regensburg
0941/4009-323
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