Der Landkreis Regensburg übernimmt ab 1. Januar 2020 unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel und Verhütungsmaßnahmen.
Dies ist ein Angebot für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises mit geringem Einkommen. Im Sinne der selbstbestimmten Familienplanung wurde hierfür vom Landkreis Regensburg ein Verhütungsmittelfond eingerichtet.
Die Übernahme ist eine freiwillige Leistung. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn Sie das 22. Lebensjahr vollendet haben und aktuell Empfänger/in folgender Leistungen sind, kann nach Antragstellung eine Kostenübernahme erfolgen:
- LandkreisPass
- Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII
- Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Leistungen zur Hilfe zur Pflege
Die Antragstellung ist ausschließlich über die Staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Regensburg möglich.
Hier können Sie den Antrag auf Kostenübernahme stellen:
pro familia e.V.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
An der Schergenbreite 1, 93059 Regensburg
Telefon: 0941 704455
Fax: 0941 704690
Email: regensburg@profamilia.de
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen DONUM VITAE in Bayern e.V.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Maximilianstraße 13, 93047 Regensburg
Telefon: 0941 5956490
E-Mail: regensburg@donum-vitae-bayern.de
Die Übernahme ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und abhängig von noch vorhandenen Mitteln des Fonds. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kostenübernahme.
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktueller und gültiger Nachweis über den Bezug von Leistungen (siehe Voraussetzungen) oder einen gültigen LandkreisPass
- Ärztliche Verordnung
- Kostenvoranschlag des Arztes (bei Spirale, Hormonimplantat und Sterilisation vorab notwendig)
- Zahlungsbeleg/ Rechnung der Apotheke im Original
- Bei Sterilisation ist zusätzlich ein Ablehnungsbescheid der Krankenkasse notwendig
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Beschluss des Kreisausschusses vom 18.11.2019. Die Übernahme ist eine freiwillige Leistung. Es besteht kein Rechtsanspruch
Gesundheitsamt
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-0
0941/4009-764
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