Der Verkehrswert (Marktwert) spiegelt den Preis wieder, der zum Begutachtungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse) zu erzielen wäre. Dabei fließen wertbeeinflussend die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die besondere Beschaffenheit bzw. die Lage des Bewertungsobjektes in die Bewertung ein.
Die Antragsberechtigung ist nachzuweisen.
Schriftlicher Antrag (vgl. Antragsformular) mit Nachweis der Antragsberechtigung.
- schriftlicher Antrag (vgl. Antragsformular),
- Nachweis der Antragsberechtigung,
- aktueller Grundbuchauszug,
- Bauakten (aktuelle und maßstäbliche Bauzeichnungen, u. a. Grundrisse, Ansichten, Querschnitte),
- Teilungserklärung (bei Wohn-/Teileigentum),
- aktueller Brandversicherungsbescheid
Abhängig vom ermittelten Verkehrswert (vgl. § 15 Gutachterausschussverordnung). Bezahlung gegen Rechnung
- §§ 192-199 Baugesetzbuch (BauGB) Wertermittlung
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Regensburg
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