Das Regensburger Gesundheitsamt führt die Heilpraktikerüberprüfungen zentral für die gesamte Oberpfalz durch.
Die Überprüfung für Heilpraktiker allgemein und auf dem Gebiet der Psychotherapie umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Diese beiden Teile stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen eines Bereichs gilt die komplette Überprüfung als nicht bestanden.
Die Überprüfung für Heilpraktiker beschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie sowie der Podologen finden nur mündlich statt.
Prüfungstermine
Der schriftliche Teil der Überprüfungen wird in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils
- am dritten Mittwoch im März und
- am zweiten Mittwoch im Oktober.
Anmeldeschluss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ist
- für die Überprüfung im März ist der 31. Dezember des Vorjahres,
- für Oktober der 30. Juni des laufenden Jahres (Ausschlusstermine!).
- Die Anmeldung für die Zulassung zur Überprüfung nach dem HeilprG muss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde / kreisfreien Stadt fristgerecht erfolgt sein.
- Von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde wird der Antragsteller termingerecht beim Gesundheitsamt Regensburg zur Heilpraktikerüberprüfung angemeldet.
- Die Antragsteller werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung (Posteingangsstempel bei der Kreisverwaltungsbehörde) angenommen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für einen Überprüfungstermin die Kapazitäten, so können einzelne Kandidaten nicht zum beantragten Überprüfungstermin zugelassen werden (Kontingent). Es erfolgt Vormerkung für den nächstmöglichen Überprüfungstermin.
- Die Einladungen zur Heilpraktikerüberprüfung (schriftlich / mündlich) erhalten Sie vom Gesundheitsamt Regensburg.
- Der schriftliche Teil der Heilpraktikerüberprüfung setzt sich aus Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice) zusammen. Wenn Sie mindestens (75%) der Fragen richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlichen Teil der Überprüfung zugelassen.
- Die Dauer der mündlichen Überprüfung pro Person für allgemeine Heilpraktiker soll 60 Minuten nicht überschreiten.
- Die Dauer der mündlichen Überprüfung pro Person für Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie soll 45 Minuten nicht überschreiten.
- Die Dauer der mündlichen Überprüfung pro Person für Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie sowie für Podologie soll 45 Minuten nicht überschreiten.
Zur Überprüfung sind mitzubringen
- Personalausweis oder Reisepass
- das Einladungsschreiben.
- Kosten für die schriftliche Überprüfung 220,00 Euro
- Kosten für die mündliche Überprüfung (zzgl. der Kosten für Beisitzer) 150,00 Euro
- Rücktritt bzw. Terminverschiebung (z. B. wegen Krankheit) 95,00 Euro
- Zusätzlich zu diesen Kosten kommen noch Verwaltungsgebühren der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde hinzu.
Gesundheitsamt
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-0
0941/4009-764
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