Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnraum. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen diese aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterkünfte) ausziehen.
Das Sachgebiet Asylbewerberunterbringung unterstützt zusammen mit vielen ehrenamtlichen Helfern und unserem Integrationsamt bei der Wohnungssuche. Dazu brauchen wir dringend Wohnungs- bzw. Mietangebote.
Hier erfahren Sie die Rahmenbedingungen für die Vermietung an diesen Personenkreis. Sie finden ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebots. Das Angebot von Wohnungen und Häusern in unserem Landkreis ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen.Helfen Sie mit, durch Ihr Angebot diese Integration zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass nachfolgende Vorgaben und Bedingungen nur für den Landkreis Regensburg gelten. Bei Mietobjekten im Stadtbereich Regensburg, kontaktieren sie bitte das Amt für Migration der Stadtverwaltung Regensburg.
Sollte für Sie eine Vermietung an anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge in Betracht kommen, ist es wichtig und notwendig, dass der mögliche Mieter die Angemessenheit der Unterkunft (Miethöhe) vom Jobcenter vor Abschluss des Mietvertrages prüfen lässt.
Diese angemessene Miethöhe ist abhängig von der Personenzahl, der Lage der Wohnung, sowie von den Kosten der Wohnung. Um diese Angemessenheit überprüfen zu können, sind die folgenden Angaben erforderlich:
- Formblatt Mietbescheinigung (pdf zum Download)
Zur Orientierung die Tabellen über Anzahl Haushaltsmitglieder, qm und Höchstbetrag der Brutto-Kalt-Miete* (gültig ab 01.01.2020)
Zone I (= alle Gemeinden außer Lappersdorf und Neutraubling):
Anzahl Haushaltsmitglieder | qm | Höchstbetrag* |
1 | 50 | 420,00 Euro |
2 | 65 | 508,00 Euro |
3 | 75 | 604,00 Euro |
4 | 90 | 706,00 Euro |
5 | 105 | 806,00 Euro |
je weitere Person | + 15 | + 97,00 Euro |
Zone II (= Markt Lappersdorf):
Anzahl Haushaltsmitglieder | qm | Höchstbetrag* |
1 | 50 | 469,00 Euro |
2 | 65 | 568,00 Euro |
3 | 75 | 676,00 Euro |
4 | 90 | 788,00 Euro |
5 | 105 | 900,00 Euro |
je weitere Person | + 15 | + 109,00 Euro |
Zone II (Stadt Neutraubling):
Anzahl Haushaltsmitglieder | qm | Höchstbetrag* |
1 | 50 | 526,00 Euro |
2 | 65 | 637,00 Euro |
3 | 75 | 758,00 Euro |
4 | 90 | 884,00 Euro |
5 | 105 | 1.010,00 Euro |
je weitere Person | + 15 | + 123,00 Euro |
* der "Brutto-Kalt-Miete" (= Netto-Miete + "kalte" Nebenkosten, ohne Heizkosten)
Sicherheitsrecht - Asylbewerberunterbringung
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