Die Zulassungs- und Führerscheinstelle des Landratsamtes Regensburg weitet nach den Corona-bedingten Einschränkungen die allgemeinen Öffnungszeiten für den Parteiverkehr weiter aus. Nachdem die Öffnungszeiten im März 2020 außer Kraft gesetzt werden mussten und Vorgänge nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich waren, wurde das Zeitfenster für den Parteiverkehr ab 6. Juli 2020 wieder geöffnet, allerdings nur vormittags. Seit Montag, 21. September 2020, können Bürgerinnen und Bürger sowie Händler nunmehr auch wieder nachmittags Nummern ziehen und ihre Unterlagen in der Zulassungs- und Führerscheinstelle vorlegen. Vorherige Terminvereinbarungen sind nicht mehr erforderlich. Termine, die bereits vorab vereinbart wurden, können noch entsprechend wahrgenommen werden.
Neben den allg. Hygienemaßnahmen (Abstandsregel 1,5m, usw.) sind bitte folgende Hinweise zu beachten:
- Zutritt nur mit Maske
- Prüfen Sie bitte vorab die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen.
(siehe unten bei "Aufgaben und Dienstleistungen") - Zugang nur für den Antragsteller.
Allgemeine Information
Personen, die am Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen teilnehmen möchten, benötigen eine Fahrerlaubnis, die durch den Führerschein nachgewiesen wird.
Hier finden Sie die notwendigen Informationen zu den diversen Leistungen, die Sie in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Regensburg beantragen können.
Eine Befristung des Führerscheins besteht in Deutschland nicht, sehr wohl aber die Befristung der Fahrerlaubnis für einige Fahrzeugklassen.
Beachten Sie die Ablaufdaten und kümmern Sie sich bitte zeitnah um die Verlängerung.
Führerscheinstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-432
0941/4009-9432
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Kartenansicht
www.landkreis-regensburg.de
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr