- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Regensburg
- Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis, die Voraussetzung für die Erweiterung ist:
- Besitz Klasse B für Klasse C1, C, D1 und D
- Besitz der Grundfahrerlaubnis für die E-Klassen (Beispiel: Klasse CE setzt Klasse C voraus)
- Kein Vorbesitz für Klasse A1, A2, A, B, L, AM und T
- Sie haben das Mindestalter für die Erteilung der entsprechenden Klasse erreicht:
- 16 Jahre für AM, A1, L, T
- 17 Jahre für B, BE mit Begleitung (BF 17)
- 18 Jahre für A2, B, BE, C1 und C1E
- 21 Jahre für C, CE, D1, D1E
- 24 Jahre für A direkt, D,DE
- Den Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie entweder von der Fahrschule, in Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes
- Bestätigung der persönlichen Daten auf dem Antrag durch die Gemeinde
- Den Antrag müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle oder über Ihre Fahrschule stellen.
- Der Antrag wird geprüft. Wenn keine Eignungszweifel vorliegen, wird der Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle erteilt.
Bei der Antragsstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten vor Zimmer Nr. E01 ziehen.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Erforderliche Unterlagen vorlegen, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich.
- Einen der beiden Belege, die Sie erhalten, ist Ihre Quittung, den 2. müssen Sie in der Führerscheinstelle abgeben.
- Nach Einzahlung wieder in die Führerscheinstelle gehen. (ohne eine weitere Aufrufnummer zu ziehen)
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis, der von Gemeinde bestätigt wurde
- 1 biometrisches Lichtbild
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zusätzliche Unterlagen die dem Antrag beizufügen sind bei den
- Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“
- Klassen C1, C1E, C, CE,
- Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Klassen D1, D1E, D, DE
- Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“
- Gutachten über die medizinisch-psychologische Untersuchung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle oder eines Arbeits- oder Betriebsmediziners (nicht älter
als 1 Jahr) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Behördliches Führungszeugnis (ist bei der Gemeinde zu beantragen).
- 38,30 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins bei einer Fahrerlaubnis auf Probe
- 37,50 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins
- 8,70 Euro zusätzliche Gebühr, wenn die Fahrerlaubnis um mehrere Klassen erweitert werden soll
- 5,10 Euro zusätzliche Gebühr, wenn die persönlichen Daten von uns überprüft werden.
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde zu begleichen.
Führerscheinstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-432
0941/4009-9432
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Kartenansicht
www.landkreis-regensburg.de
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr