Der Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird über einen gelben Fahrgastbeförderungsschein geführt.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist auf 5 Jahre befristet und muss verlängert werden, wenn weiterhin davon Gebrauch gemacht werden soll.
Voraussetzungen für die Erteilung / Erweiterung des Fahrgastbeförderungsscheines:
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Regensburg
- Sie haben das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erreicht.
- 19 Jahre, wenn der Fahrgastbeförderungsschein auf das Führen von Krankenkraftwagen beschränkt wird
- 21 Jahre in allen übrigen Fällen der Fahrgastbeförderung.
- Bestandene Ortskenntnisprüfung bei Taxi und Mietwagen, wenn der Betriebssitz bei Mietwagen in einer Ortschaft ist, die mehr als 50.000 Einwohner hat (bei uns lediglich die Stadt Regensburg).
- Ausreichendes Verantwortungsbewusstsein für die Fahrgastbeförderung
- Körperliche und geistige Eignung
Voraussetzungen für die Verlängerung des Fahrgastbeförderungsscheines:
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Regensburg
- Ausreichendes Verantwortungsbewusstsein für die Fahrgastbeförderung
- Körperliche und geistige Eignung
- Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie entweder von der Fahrschule, in Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Regensburg.
- Bestätigung der persönlichen Daten auf dem Antrag durch die Gemeinde.
- Den Antrag müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle stellen.
- Der Antrag wird geprüft.
Bei der Antragsstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten vor Zimmer Nr. E01 ziehen.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Erforderliche Unterlagen vorlegen, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich.
- Einen der beiden Belege, die Sie erhalten, ist Ihre Quittung, den 2. müssen Sie in der Führerscheinstelle abgeben.
- Nach Einzahlung wieder in die Führerscheinstelle gehen. (ohne eine weitere Aufrufnummer zu ziehen)
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
Unterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, der von Gemeinde bestätigt wurde
- EU-Führerschein (in Deutschland Scheckkarte)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ärztliche Untersuchung
- Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“ (nur bei Krankenkraftwagen)
- Betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch/psychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr) = Nachweis über die geistige und körperliche Eig-nung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis, bei der Gemeinde beantragen = Nachweis über das ausreichende Verantwortungsbewusstsein
Unterlagen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
- Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis, der von Gemeinde bestätigt wurde
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliche Untersuchung
- Betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch/psychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr) = Nachweis über die geistige und körperliche Eignung, für Bewerber ab dem 60. Lebensjahr
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis, bei der Gemeinde beantragen = Nachweis über das ausreichende Verantwortungsbewusstsein.
- 37,50 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde zu begleichen.
Führerscheinstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-432
0941/4009-9432
Nachricht an Führerscheinstelle senden
Kartenansicht
www.landkreis-regensburg.de
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr