Das "Begleitete Fahren ab 17" sieht vor, dass 17-Jährige nach
- entsprechender Ausbildung in der Fahrschule und
- der Führerscheinprüfung
1 Jahr lang in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers Auto fahren dürfen. Während dieser Zeit sammeln sie bereits Erfahrungen im Straßenverkehr, bevor sie mit 18 Jahren alleine fahren dürfen.
Führerscheinbewerber (Fahranfänger):
- Mindestalter 16 ½ Jahre,
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Begleitauflage stellen zu können,
- es dürfen keine Bedenken vorliegen, die gegen die Fahreignung sprechen.
Begleitperson (eine oder mehrere möglich)
- ist bei Antragstellung namentlich zu benennen,
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahrerlaubnisregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
- Ab 16 ½ Jahren: Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE ausfüllen und beim Landratsamt, Führerscheinstelle einreichen
- Zusätzlich ist der "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" sowie für jede Begleitperson eine "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" auszufüllen
- Führerscheinprüfung bei Fahrschule ablegen
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Nach erfolgreich abgelegter Führerscheinprüfung wird als Nachweis der Fahrberechtigung eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
- fahren mit Begleitung
- sammeln von Fahrpraxis
- die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
- sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
- die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
- die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird gegen Umtausch der Prüfungsbescheinigung ein regulärer Kartenführerschein mit unbeschränkter Fahrerlaubnis ausgestellt. Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleiter fahren
Antragsteller:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“
jede Begleitperson
- Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17"
- Personalien und Unterschrift
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Führerscheins
- Gebühr für den Erwerb des Führerscheins: 38,30 Euro
- Gebühr für die Ausfertigung einer Prüfbescheinigung: 7,70 Euro
- Gebühr pro eingetragene Begleitperson: 6,00 Euro bzw. 11,00 Euro
In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für die Ausstellung des Kartenführerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres bereits enthalten.
Informationen zu den Kosten für die Fahrausbildung erteilen die Fahrschulen.
Zahlung bei Aushändigung in bar oder per EC-Karte fällig.
Was passiert, wenn ein Fahranfänger ohne Begleitperson fährt?
- Widerruf der Fahrerlaubnis
- Bußgeld in Höhe von 50,00 Euro
- 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
Bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird, muss erneut ein Antrag mit den bereits erwähnten Unterlagen gestellt werden. Weiter werden die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger sowie in der Regel die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) gefordert.
Führerscheinstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-432
0941/4009-9432
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Kartenansicht
www.landkreis-regensburg.de
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr