- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Regensburg.
- Ihr Führerschein wurde weder sichergestellt noch beschlagnahmt.
- Den Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheins stellen Sie in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Regensburg.
- Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
Bei der Antragsstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten vor Zimmer Nr. E01 ziehen.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Erforderliche Unterlagen vorlegen der/dem Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von dieser/diesem eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Einzahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Der eine Beleg ist für Sie bestimmt, den zweiten müssen Sie in der Führerscheinstelle abgeben.
- Anschließend wieder (ohne eine weitere Aufrufnummer zu ziehen) an den Schalter auf Zimmer E01 gehen.
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins.
- 1 biometrisches Lichtbild
- alten Führerschein
- 24,00 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins.
Die Gebühr müssen Sie bar oder per EC-Karte am Kassenautomaten der Zulassungsbehörde zu begleichen.
Führerscheinstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-432
0941/4009-9432
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Kartenansicht
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Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr