
Der Untersuchungsbericht über die HU ist bis zur nächsten HU aufzubewahren und auf Verlangen auszuhändigen. Neufahrzeuge müssen in der Regel erstmals nach drei Jahren zur HU. Danach sind die Untersuchungen alle zwei Jahre fällig. Sollte das Fahrzeug gewerblich genutzt werden ist die HU jährlich fällig. Gleiches gilt für Fahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t übersteigt. Auch Kraftomnibusse müssen jährlich zur HU.
Die Prüfplakette für die HU wird mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Die Untersuchungen sind daher spätestens zum genannten Datum durchzuführen. Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt werden, unverzüglich beheben. Bei verlangter Nachuntersuchung ist das Fahrzeug spätestens innerhalb eines Monats nochmals vorzufahren.
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Regensburg
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