Sie dürfen Fahrten mit den ungestempelten, auf Sie reservierten Kennzeichen durchführen, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen. Diese Fahrten dürfen Sie nur im Landkreis Regensburg oder in einem unmittelbar angrenzenden Landkreis durchführen. Sie müssen die Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung auf sich reserviert haben. Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sein.
Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug ordnungsgemäß angebracht werden und die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen. Nicht erlaubt ist es, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen.
- Ihr Hauptwohnort, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Regensburg sein.
- Es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landratsamt Regensburg vorliegen.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 5,00 Euro oder mehr vorliegen. Sollten solche Steuerrückstände vorliegen, sind diese beim Finanzamt – Kraftfahrzeugsteuerstelle- einzuzahlen.
- Wird ein Bevollmächtigter mit der Zulassung beauftragt,
muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter vorlegen. Diese muss eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit wird und den Bevollmächtigten über die eventuell bestehenden Gebühren- und Steuerrückstände Auskunft erteilen darf.- Ausweise vom Bevollmächtigten und vom Fahrzeughalter müssen vorgelegt werden.
- Der Zulassungsantrag ist beim Landratsamt Regensburg -Zulassungsstelle- zu stellen. Hierzu kann auch ein Bevollmächtigter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
- Die Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsstelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
- Das Fahrzeug erhält ein Kfz-Kennzeichen, das von der Zulassungsstelle mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Siegelplakette) versehen wird.
- Die Kennzeichenschilder können Sie während der Bearbeitung Ihres Zulassungsvorgangs prägen lassen. In der Nähe der Zulassungsstelle befinden sich private Präger, an die Sie sich wenden können.
Um Zeit zu sparen, können Sie online einen Termin vereinbaren!
Zum Zulassen Ihres Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten ziehen im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird.
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem/dieser eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. Beleg ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind.
Bei Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung).
- Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 6 Monate – vorzulegen.
- Bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung oder aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung (auf Formular Vollmacht) und Ausweise der Erziehungsberechtigten.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code), ehemalige Doppelkarte.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
- Ggf. Vollmacht (siehe unten "Formulare"), der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen und den Ausweis des Antragstellers vorzulegen
- Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung
- 13,40 Euro Gebühr für die Zulassung eines Neufahrzeuges
- 10,20 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde oder sich der Familienname ändert
- 8,70 Euro zusätzliche Gebühr, wenn alte Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind
- 13,80 Euro zusätzliche Gebühr wenn die Fahrzeugpapiere bereits voll geschrieben sind.
Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden.
Hinweis: Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Sie sind an den Hersteller zu zahlen.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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