- Ihr Hauptwohnort, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Regensburg sein.
- Es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landratsamt Regensburg vorliegen.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 5,00 Euro oder mehr vorliegen. Sollten solche Steuerrückstände vorliegen, sind diese beim Finanzamt - Kraftfahrzeugsteuerstelle- einzuzahlen.
- Wird ein Bevollmächtigter mit der Zulassung beauftragt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter vorlegen. Diese muss eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit wird und den Bevollmächtigten über die eventuell bestehenden Gebühren- und Steuerrückstände Auskunft erteilen darf.
- Ausweise vom Bevollmächtigten und vom Fahrzeughalter müssen vorgelegt werden.
- Der Zulassungsantrag ist beim Landratsamt Regensburg -Zulassungsstelle- zu stellen. Hierzu kann auch ein Bevollmächtigter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
- Die Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsstelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
- Das Fahrzeug erhält ein Kfz-Kennzeichen, das von der Zulassungsstelle mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Siegelplakette) versehen wird.
- Die Kennzeichenschilder können Sie während der Bearbeitung Ihres Zulassungsvorgangs prägen lassen. In der Nähe der Zulassungsstelle befinden sich private Präger, an die Sie sich wenden können.
Um Zeit zu sparen, können Sie online einen Termin vereinbaren!
Feinstaubplakette
Wenn Ihr Fahrzeug bereits eine Feinstaubplakette hat, verliert diese ihre Gültigkeit, wenn Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt wird. Die Umweltplakette wird zum Einfahren in Umweltzonen benötigt.
Zum Zulassen Ihres Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten ziehen im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronischer Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird.
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem/dieser eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. Beleg ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind.
Mit Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung),
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 6 Monate - vorzulegen,
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung, ggf. Auszug aus dem Handelsregister,
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung (auf Formular Vollmacht) und Ausweise der Erziehungsberechtigten
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code), ehemalige Doppelkarte,
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis,
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Kennzeichenschilder des bisherigen Zulassungsbezirks sind erforderlich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist (bei Umschreibung innerhalb des Landkreises keine Kennzeichen erforderlich),
- ggf. Vollmacht (siehe "Formulare"), der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen und den Ausweis des Antragstellers vorzulegen und
- Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren.
Gebühr für Umschreibungen von außerhalb des Zulassungsbezirks
- 30,20 Euro Gebühr für die Zulassung eines Neufahrzeuges
- 10,20 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde.
- 15,30 Euro zusätzliche Gebühr, wenn der Abruf der Daten gem. § 12 FZV beim Kraftfahrtbundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Das ist dann der Fall, wenn in Ziffer 3 zum Fahrzeugbrief bzw. Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II keine Verschlüsselung (z.B. 000 000) vorhanden ist.
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 8,70 Euro zusätzliche Gebühr wenn alte Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind
- 13,80 Euro zusätzliche Gebühr wenn die Fahrzeugpapiere bereits voll geschrieben sind
Gebühr für Umschreibungen innerhalb des Zulassungsbezirkes
- 19,90 Euro Gebühr für die Zulassung eines Neufahrzeuges
- 10,20 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 8,70 Euro zusätzliche Gebühr wenn alte Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind
- 13,80 Euro zusätzliche Gebühr wenn die Fahrzeugpapiere bereits voll geschrieben sind
Die Gebühr muss bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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Kartenansicht
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Online-Terminvereinbarung
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr
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