Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug im Inland erworben, das Sie zulassen wollen. Dem Fahrzeug wurden noch nie Kennzeichen zugeteilt. Prüfen können Sie dies mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Hier darf weder ein Halter noch ein Erstzulassungsdatum eingetragen sein.
- Ihr Hauptwohnort, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Regensburg sein.
- Es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landratsamt Regensburg vorliegen.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 5,00 Euro oder mehr vorliegen. Sollten solche Steuerrückstände vorliegen, sind diese beim Finanzamt - Kraftfahrzeugsteuerstelle - einzuzahlen.
- Wird ein Bevollmächtigter mit der Zulassung beauftragt,
muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter vorlegen. Diese muss eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit wird und den Bevollmächtigten über die eventuell bestehenden Gebühren- und Steuerrückstände Auskunft erteilen darf.- Ausweise vom Bevollmächtigten und vom Fahrzeughalter müssen vorgelegt werden.
- Der Zulassungsantrag ist beim Landratsamt Regensburg - Zulassungsstelle - zu stellen. Hierzu kann auch ein Bevollmächtigter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
- Die Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsstelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Das Fahrzeug erhält ein Kfz-Kennzeichen, das von der Zulassungsstelle mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Siegelplakette) versehen wird. - Die Kennzeichenschilder können Sie während der Bearbeitung Ihres Zulassungsvorgangs prägen lassen. In der Nähe der Zulassungsstelle befinden sich private Präger, an die Sie sich wenden können.
Um Zeit zu sparen, können Sie online einen Termin vereinbaren!
Zum Zulassen Ihres Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten ziehen im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronischer Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird.
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem/dieser eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. Beleg ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind. ´
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung)
- Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 6 Monate – vorzulegen
- Bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung oder aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung (auf Formular Vollmacht) und Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code), ehemalige Doppelkarte
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (=CoC-Papier / Certificate of Conformity)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung,
- ggf. Vollmacht (siehe "Formulare"), der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen und den Ausweis des Antragstellers vorzulegen und
- Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren.
- 27,60 Euro Gebühr für die Zulassung des Neufahrzeugs
- 10,20 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde
- 15,30 Euro zusätzliche Gebühr, wenn der Abruf der Daten gem. § 12 FZV beim Kraftfahrtbundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Das ist dann der Fall, wenn in Ziffer 3 zum Fahrzeugbrief bzw. Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II keine Verschlüsselung (z.B. 000 000) vorhanden ist.
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
Die Gebühr muss bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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