Der Steuerbefreiungsantrag kann bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Vorab sollte man sich beim Finanzamt informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht.
Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:
- Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
- Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
- Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
- Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
- Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
- Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
- Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
- Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Fahrzeugbrief (falls noch keine EU-Fahrzeugpapiere existieren)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (durch Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Untersuchungsbericht)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- Kennzeichenschild(er)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Kfz-Zulassungsstelle
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93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
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