- Für Antragsteller, die nicht nach § 16 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) berechtigt sind, kann ggf. im Zuge einer Ausnahmegenehmigung ein rotes Kennzeichen zugeteilt werden. Kosten für die Ausnahmegenehmigung hat der Antragsteller zu tragen.
- Die Antragssteller unterziehen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung. Nichtberechtigte haben den Bedarf nachzuweisen.
- Da Rote Kennzeichen zur betrieblichen Verwendung zugeteilt werden, ist eine Überlassung an Dritte untersagt.
- Rote Dauerkennzeichen werden befristet auf 1 Jahr ausgegeben. Ohne Antrag auf Verlängerung läuft das Kennzeichen automatisch ab und die von der Zulassungsstelle ausgestellten Dokumente und Kennzeichenschilder sind zurück zu geben.
- Der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Regensburg liegen.
- Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen.
- Die Zulassung wird verweigert, solange ein Kraftfahrzeugsteuerrückstand von 5,00 Euro oder mehr besteht. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Im Führungszeugnis dürfen keine Straftaten vorhanden sein.
- Der Antrag ist beim Landratsamt Regensburg zu stellen. Hierzu muss der Inhaber / Verantwortliche Person des Kennzeichens persönlich erscheinen.
- Die Versicherung wird von der Zulassungsstelle automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
- Das Fahrzeug erhält ein Kfz-Kennzeichen, das von der Zulassungsstelle mit den Plaketten (Zulassungsplaketten) versehen wird.
- Die Kennzeichenschilder können Sie während des Zulassungsvorgangs herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassung angesiedelt sind, wenden.
- Die Gültigkeit des Scheinheftes wird bei Ersterteilung auf 3 Monate begrenzt und muss danach auf ordnungsgemäße Führung geprüft werden. Wenn alles ordnungsgemäß geführt wird, dann wird der Schein jeweils um 1 Jahr verlängert. Die Kontrolle der Unterlagen ist dann immer jährlich nach Ablauf der Gültigkeit oder bei einem vollen Scheinheft fällig.
Zur persönlichen Erledigung Ihres Zulassungsvorgangs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer ziehen am Automaten im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung
- Warten, bis diese Nummer auf der elektronische Anzeigetafel erscheint. Auch die Ausgabe der fertigen Zulassungsunterlagen erfolgt nach Aufruf dieser Nummer über die Anzeige.
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird, Zulassung erledigen und Chipkarte zur Zahlung in Empfang nehmen.
- Gebühreneinzahlung mit Chipkarte am Kassenautomaten im Eingangsbereich. Bewahren Sie unbedingt die vom Kassenautomaten erstellten Zahlungsbelege auf. Ein Beleg ist für Sie bestimmt, den anderen müssen Sie später wieder am Ausgabeschalter vorlegen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Warten Sie wieder im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung, bis Ihre Aufrufnummer bzw. Ihr Name am Ausgabeschalter aufgerufen wird. Dort erhalten Sie dann Ihre fertigen Zulassungsunterlagen zurück.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Jahr - vorzulegen
- Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code) speziell für ein rotes Kennzeichen
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate, bei der Gemeinde zu beantragen)
- Verkehrzentralregisterauszug (bei der Führerscheinstelle erhältlich)
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
- 100,00 Euro Gebühr für ein rotes Oldtimerkennzeichen mit einem Fahrzeug
- 2,60 Euro Gebühr für ein neues Nachweisheft
- 16,40 Euro Gebühr für ein neues Fahrzeugscheinheftes bei Verlängerung der Gültigkeit
Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden. Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Sie sind an den Hersteller zu zahlen.
- Wie hoch ist die Steuer?
- PKW / LKW = 191,00 Euro jährlich
- Zweiräder = 46,00 Euro jährlich
- Welche Fahrten darf ich mit dem Händlerkennzeichen durchführen?
- Prüfungsfahrten (Fahrten anlässlich einer Prüfung des Fahrzeuges durch einen Prüfingenieur einschl. An- und Abfahrt).
- Probefahrten (Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges).
- Überführungsfahrten (Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort).
- Fahrten zum Zwecke der Reperatur oder Wartung des Fahrzeuges.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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