Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten (Betriebszeitraum). Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder bewegt noch abgestellt werden.
- Der Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Regensburg liegen oder das Fahrzeug muss sich im Landkreis Regensburg befinden. Bei fehlen eines Wohnsitze im Bundesgebiet, muss sich der Antragsteller im Landkreis oder in der Stadt Regensburg aufhalten.
- Vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens ist für die Dauer der Zulassung die Kfz-Steuer beim Finanzamt Regensburg zu entrichten. Oder es liegt eine deutsches Konto vor.
- Die Dauer richtet sich nach der Versicherungsbestätigung und nach der Gültigkeit der Hauptuntersuchung. Sie darf 12 Monate nicht überschreiten.
- Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen.
- Wird ein Vertreter mit der Zulassung beauftragt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter vorlegen. Diese muss eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
- Der Antrag ist beim Landratsamt Regensburg zu stellen. Hierzu kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden. Ausweise von beiden sind vorzulegen.
- Die Versicherung wird von der Zulassungsstelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert.
- Das Fahrzeug erhält ein Kfz-Kennzeichen, das von der Zulassungsstelle mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) versehen wird.
- Die Kennzeichenschilder können Sie während des Zulassungsvorgangs prägen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassung angesiedelt sind, wenden.
Um Zeit zu sparen, können Sie online einen Termin vereinbaren!
Zum Zulassen Ihres Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung ziehen.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird.
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem/dieser eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind.
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Jahr - vorzulegen,
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung,
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis,
- Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, ansonsten keine Schilder nötig
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen.
- 27,80 Euro Gebühr für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens auf ein laufendes Fahrzeug
- Bei der einer Zulassung eines Fahrzeuges kann die Gebühr abweichen
Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden. Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Sie sind an den Hersteller zu zahlen.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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Online-Terminvereinbarung
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr
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