Der gewerbsmäßige Transport mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ist erlaubnispflichtig.
EU-Lizenz
Für Beförderungen aus, in oder durch einen Staat in der europäischen Union wird eine EU-Lizenz benötigt. Für Beförderungen im Bundesgebiet genügt die nationale Transporterlaubnis.
Sie berechtigt auf allen Verkehrsverbindungen im Gebiet der Gemeinschaft, gegebenenfalls unter den in der Lizenz festgelegten Bedingungen, zum grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport (entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kfz mit mehr als 3,5 t).
Die Lizenz wird persönlich erteilt und ist nicht übertragbar.
Sie wird auf längstens 10 Jahre erteilt und kann wieder um 10 Jahre verlängert werden.
Nationale Transporterlaubnis
Die entgeltliche Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t (einschließlich Anhänger) ist im Bundesgebiet erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnis wird auf längstens 10 Jahre erteilt und kann wieder um 10 Jahre verlängert werden.
Keine Erlaubnis wird benötigt bei
- gelegentlicher, nicht gewerbsmäßiger Beförderung von Gütern durch Vereine für ihre Mitglieder oder für gemeinnützige Zwecke,
- Beförderung von Gütern durch Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- Beförderungen von beschädigten Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit (Abschleppen),
- Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und sonstiger Notfallausrüstungen,
- Beförderung von Milch und Milchprodukten für andere zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer,
- land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen unter bestimmten Voraussetzungen,
- im Rahmen der Gewerbeausübung erfolgende Beförderung von Betriebseinrichtungen für eigene Zwecke und
- Beförderung von Postsendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen durch Postdienstleiser gem. § 1 Abs. 1 der Post-UniversaldienstleistungsVO.
- Zuverlässigkeit
Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmers und gegebenenfalls des Verkehrsleiters werden unter anderem Erkenntnisse aus dem Bundeszentralregister, dem Gewerbezentralregister sowie dem Verkehrszentralregister herangezogen.
Die Zuverlässigkeit ist weiter durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde und des Sozialversicherungsträgers nachzuweisen. In dieser ist anzugeben, dass weder Steuer- noch Beitragsrückstände vorliegen. Diese Bescheinigungen dürfen bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein. - Finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens mindestens 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und mindestens 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
Hinweis: Die Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls die Zusatzbescheinigung (über die Reserven) dürfen nur von den dazu ermächtigten Stellen (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kreditinstitute) ausgestellt werden. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als zwölf Monate sein. - Fachliche Eignung
Der Unternehmer oder der Verkehrsleiter hat seine fachliche Eignung nachzuweisen. Dieser Nachweis wird erbracht, durch eine Fachkundeprüfung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Nach der Antragstellung mit den vollständigen Unterlagen werden dem Bundesamt für Güterverkehr, der Industrie- und Handelskammer, der zuständigen Fachgewerkschaft und dem Verband des Verkehrsgewerbes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen kann abschließend über den Antrag entschieden werden.
Vollständiger Antrag unter Vorlage folgender Unterlagen:
- Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer
- ggf. Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Verkehrsleiter,
- Bescheinigung über fachliche Eignung des Unternehmers bzw. Verkehrsleiters
- wenn Verkehrsleiter eingesetzt, dann dessen Arbeitsvertrag,
- Eigenkapitalbescheinigung und ggf. Zusatzbescheinigung,
- Gewerbeanmeldung,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft,
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Bei bürgerlichen Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag
- Weitere Unterlagen können erforderlich sein.
- Erlaubnis oder EU-Lizenz 120,00 bis 700 Euro
- Jede Ausfertigung 40,00 bis 160,00 Euro
- Weitere Gebühren entstehen bei der Beantragung der sonstigen Nachweise.
Zahlung per Rechnung.
Straßenverkehrsbehörde
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Regensburg
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Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
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