Die Ordnungswidrigkeit muss schwerwiegend sein oder es müssen wiederholte weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Von einem schwerwiegenden Verstoß ist immer dann auszugehen, wenn dieser im Verkehrszentralregister (Flensburg) eingetragen wird.
- Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingestellt
- Bußgeldbehörde stellt Antrag auf Fahrtenbuchauflage
- Gebührenrahmen 21,50 Euro bis 93,10 Euro
- Gebühr für Zustellung 3,45 Euro
Zahlung per Rechnung fällig.
Was passiert, wenn gegen die Fahrtenbuchauflage verstoßen wird?
- Bußgeld in Höhe von 50,00 Euro
- Evtl. zusätzliche Kontrollen
Straßenverkehrsbehörde
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390
0941/4009-493
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Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
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