Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle.
Die Baumaßnahme die durchgeführt werden soll, muss sich auf den Straßenverkehr auswirken oder im Straßenraum stattfinden. Die Baumaßnahme ist so zu planen, dass sich diese möglichst gering auf den Verkehr auswirkt. Dies sowohl zeitlich als auch räumlich. Die Beschilderung und die Verkehrszeichen müssen den Richtlinien für Verkehrszeichen und -einrichtungen entsprechen. Sie müssen eindeutig bei Tag und Nacht erkennbar sein.
Welche Verkehrszeichen und -einrichtungen zur Sicherung einer Baustelle notwendig sind, richtet sich nach dem Umfang der Baustelle und den besonderen örtlichen und verkehrlichen Umständen.
- Antrag beim Landratsamt Regensburg - Straßenverkehrsbehörde stellen. Welche Unterlagen beizufügen sind, ist unten angegeben. Der Antrag ist frühzeitig (mind. 14 Tage vor Baubeginn) zu stellen.
- Im Antrag ist eine verantwortliche Person zu benennen.
- Die Straßenverkehrsbehörde oder die Straßenbaubehörde prüft den dem Antrag beigefügten Beschilderungs- oder Umleitungsplanvorschlag. Wenn Lichtzeichenanlagen (Ampeln) angeordnet werden, ist darauf zu achten, dass diese funktionsfähig sind und immer eine Person anwesend ist, die die Ampel bedienen kann.
- Die Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde erlässt die Anordnung. In der Anordnung werden u. a. die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festgelegt.
- Erst wenn die Anordnung zugestellt wurde und die Sicherungsmaßnehmen durchgeführt wurden, kann mit der Baumaßnahme begonnen werden.
Das Landratsamt Regensburg ist für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Landkreis Regensburg zuständig.
Für Gemeindestraßen sind die Gemeinden und für die Autobahnen die Autobahndirektionen zuständig.
Besonderheit bei Gemeindestraßen: wenn sich die Baumaßnahme auf übergeordnete Straßen auswirkt, ist wieder das Landratsamt für die Genehmigung zuständig.
- Schriftlicher Antrag mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
- Verkehrszeichenplan
- Schulungsnachweis RSA bzw. MVAS99
- Weitere im Einzelfall wichtige Unterlagen wie Umleitungsplan, Gestattungsvereinbarungen etc.
Gebührenrahmen 10,20 Euro bis 767,00 Euro
Zahlung per Rechnung.
Straßenverkehrsbehörde
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390
0941/4009-493
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