Die Bodenrichtwerte werden jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres (Stichtag z. B. 31.12.2018, 31.12.2020 usw.) vom unabhängigen Gutachterausschuss des Landkreises Regensburg neu ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone). Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte werden die unterschiedlichen Entwicklungszustände berücksichtigt. Innerhalb der Bodenrichtwertzone stimmen die Grundstücke in ihren Grundstückmerkmalen und in ihren allgemeinen Wertverhältnissen im Wesentlichen überein. Berücksichtigt werden hier z. B. die Art und das Maß der Nutzung. Der Wert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes (Bodenrichtwertgrundstück).
Diese Werte werden für Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Mischbauflächen sowie für landwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland und Grünland) ermittelt. Für forstwirtschaftliche Flächen sind keine Bodenrichtwerte vorhanden, da diese abhängig von der Bestockung sind.
Der Bodenrichtwert ist ein Orientierungswert und ist nicht mit dem Verkehrswert eines Grundstückes vergleichbar. Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude oder sonstige Anlagen. Innerhalb bebauter Gebiete wird der Bodenrichtwert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Aktuell gelten die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018. Die Werte sind bis zur Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwerte im Jahr 2021 gültig.
Die Bodenrichtwerte können bei uns in Form einer Einzelauskunft oder als Bodenrichtwertübersicht (Bodenrichtwerte des gesamten Landkreises) gebührenpflichtig beantragt werden. Näheres hierzu siehe Formulare.
Sie können auch über die Bodenrichtwertkarte eine Auskunft bestellen. Hierfür müssen Sie nur mit der linken Maustaste in die Bodenrichtwertzone klicken. Es öffnet sich ein Feld mit Informationen zu der Bodenrichtwertzone. In diesem Feld können sie auf „Bodenrichtwert bestellen“ klicken. Füllen sie den Antrag aus und schicken sie ihn uns.
Keine, jedermann ist zur Auskunftseinholung berechtigt.
Auskünfte sind in Form von Einzelauskünften oder durch den Erwerb der gesamten digitalen Bodenrichtwertübersicht möglich.
Zur Antragsstellung ist jedermann berechtigt. Anfrage per Antragsformular, formlos schriftlich oder per E-Mail möglich.
Anfrage per Antragsformular, formlos schriftlich oder per E-Mail möglich.
- Einzelauskunft: 30,00 € für den ersten Wert und 20,00 € für jeden weiteren Wert
- digitale Gesamtübersicht: 200,00 Euro
Gutachterausschuss
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-673
0941/4009-426
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