Ein Antrag auf Vorbescheid ist insbesondere zu empfehlen, wenn man ein Grundstück kaufen will, um es anschließend zu bebauen. Mit dem Vorbescheid kann geklärt werden, ob auf dem Grundstück überhaupt (bzw. in dem gewünschten Umfang) gebaut werden kann. Geprüft werden kann auch die Zulässigkeit einer Gebäudeumnutzung oder einer Gebäudeerweiterung.
- Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare zu stellen. Die Formulare sind im Buchhandel erhältlich. Sie können aber auch kostenlos auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums des Innern ausgefüllt und ausgedruckt werden.
- Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen, in der das Bauvorhaben liegt.
- Die Gemeinde legt nach der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens den Antrag der unteren Bauaufsichtsbe-hörde (Landratsamt) vor.
- Das Landratsamt überprüft den Antrag und erteilt einen entsprechenden Vorbescheid.
Dem Antrag auf Vorbescheid (gleiches Formular wie Bauantrag) sind, je nach Fragestellung, die für die Beurteilung der gestellten Fragen notwendigen Unterlagen (beispielsweise Lagepläne, Skizzen, Zeichnungen) beizufügen.
Bauamt
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Regensburg
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