Der Bayerische Verdienstorden wird an Männer und Frauen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit in einer Klasse verliehen. Das Ordenszeichen hat die Form eines Malteserkreuzes.
Wer kann einen Orden anregen?
Jeder kann die Verleihung des Bayerischen Verdienstordens formlos anregen.
Welche Angaben werden benötigt?
Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
- Personalien aus dem Melderegister (Name, Vorname, Adresse, Geburtsname, -datum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand und ggf. Beruf)
- ausführliche Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um den Freistaat Bayern und das allgemeine Wohl,
- gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.
- Einholung der nötigen Stellungnahmen durch das Landratsamt Regensburg
- Vorschlagsempfehlung der Landrätin an die weiteren staatlichen Behördenstufen
- Vorschlag durch den Bayerischen Ministerpräsidenten oder die Bayerischen Staatsminister für ihre Geschäftsbereiche als Vorschlagsberechtigte
- Prüfung durch den Ordensbeirat und Empfehlung an den Bayerischen Ministerpräsidenten
- Verleihung und jährliche Aushändigung durch den Bayerischen Ministerpräsidenten
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