Die Einschulungsuntersuchung dient der frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können. Es werden Empfehlungen über notwendige Behandlungen und bei vermutetem Förderbedarf gegeben. Außerdem beraten wir zu Fragen der Rückstellung bzw. vorzeitigen Einschulung.
Die Eltern erhalten über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung eine „Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule“, die am Tag der Schuleinschreibung vorgelegt werden muss.
Die Untersuchung umfasst
- die Erfassung der Anamnese (Vorgeschichte) anhand eines Fragebogens
- die Feststellung der durchgeführten U9 anhand des gelben Vorsorgeheftes bzw. eines geeigneten Nachweises
- die Ermittlung des Gewichts u. der Körpergröße, wenn diese nicht bei der U9 dokumentiert ist
- die Erfassung der durchgeführten Impfungen anhand des Impfbuchs
- den Motorik-, Seh-, Hör- u. Sprachtest.
Bei Rückstellung bzw. vorzeitiger Einschulung: Die letztendliche Entscheidung über die Schulaufnahme bzw. Rückstellung obliegt der Schule.
Bei den Kindern, die zwischen dem 1. Juli u. dem 30. September (Einschulungskorridor) 6 Jahre alt werden, entscheiden die Eltern nach Beratung u. Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst 1 Jahr später eingeschult wird.
Zur Untersuchung werden folgende Unterlagen benötigt, die rechtzeitig im Kindergarten hinterlegt werden sollen:
- der Anamnesebogen,
- das gelbe Vorsorgeheft bzw. ein geeigneter Nachweis über die durchgeführte U9,
- der Impfausweis.
Die Untersuchung ist kostenlos.
- Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 14 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG)
- Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV) vom 20. Dezember 2008
- Muss ein Kind trotz Rückstellung an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen?
Ja, alle Kinder im schulpflichtigen Alter müssen teilnehmen. - Muss ein Kind bei vorzeitiger Einschulung an der Untersuchung teilnehmen?
Ja. - Wenn der Termin zur Einschulungsuntersuchung nach der Schuleinschreibung stattfindet?
Die „Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule“ kann nachgereicht werden. - Was passiert bei versäumter U9 oder wenn kein Nachweis darüber erbracht wird?
Es muss eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Diese ist verpflichtend und findet nach vorheriger Terminabsprache im Gesundheitsamt statt. - Wer entscheidet über die Schulaufnahme bzw. über die Rückstellung?
Die letztendliche Entscheidung obliegt der Schule.
Bei den Kindern, die zwischen dem 1. Juli u. dem 30. September (Einschulungskorridor) 6 Jahre alt werden, entscheiden die Eltern nach Beratung u. Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst 1 Jahr später eingeschult wird.
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