In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen.
Eine dieser Regelungen ist die Pflicht, bestimmte Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt zu melden.
Die zu meldenden Erkrankungen finden Sie unter weiterführende Infos.
Eine Wiederzulassung von Erkrankten, Ausscheidern und engen Kontaktpersonen (z. B. Haushaltsmitglieder) ist möglich, wenn für Andere keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) haben hierzu Empfehlungen veröffentlicht. Siehe hierzu unter weiterführende Infos.
Betroffene Einrichtungen:
- Kinderkrippen
- Kindergärten
- Kindertagesstätten
- Kinderhorte
- Schulen und vergleichbare Ausbildungsstätten
- Kinderheime
- Ferienlager oder vergleichbare Einrichtungen
- Meldeformular nach § 34 IfSG ausfüllen und an das Gesundheitsamt versenden.
- Anlage zum Meldeformular: Liste zur Meldung § 34 IfSG (bei Häufung von Erkrankungen 2 oder mehr Fälle) bitte mit ausfüllen!
Gesundheitsamt
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Regensburg
0941/4009-0
0941/4009-764
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