
Doch nicht jeder darf einfach seine Angel auswerfen und in den Gewässern im Landkreis fischen. Wer fischen möchte, muss entweder Fischwassereigentümer, Pächter oder Inhaber eines Erlaubnisscheins sein.
Auch das Fischen mit elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden.
Jagd- und Waffenrecht
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Regensburg
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