Sozialamt stellt auf Notbetrieb um
Das Sozialamt des Landkreises Regensburg mit allen seinen Fachbereichen stellt ab Mittwoch, 18. März 2020, auf Notbetrieb um. Alle Anträge, Anfragen und andere Anliegen zu Sachverhalten können weiterhin per Post, per Telefax oder per Email an sozialhilfe@lra-regensburg.de gestellt beziehungsweise vorgebracht werden. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0941 4009-589 möglich. Wie das Sozialamt mitteilt, werden für die Barauszahlung von Leistungen Termine vergeben. Die betroffenen Empfänger von Hilfen werden schriftlich über die jeweiligen Termine informiert, so die Auskunft der Landkreisbehörde. Die Überweisung der laufenden Leistungen werde zu den üblichen Zahlungsterminen erfolgen.
Betroffen von dieser Regelung sind folgenden Fachbereiche (mit Kontaktdaten):
- Grundsicherung/Sozialhilfe: sozialhilfe@lra-regensburg.de
- Wohngeld: wohngeld@lra-regensburg.de
- Sozialer Wohungsbau: sozialer.wohnungsbau@lra-regensburg.de
- Bafög/Aufstiegsfortbildung: ausbildungsfoerderung@lra-regensburg.de
- Asylbewerberleistungen: soz-asyl@lra-regensburg.de
- Bildung und Teilhabe: btl@lra-regensburg.de
Zur Ausgabe von LandkreisPässen wurde bereits eine eigene Pressemitteilung veröffentlicht. Persönliche Termine können für die Ausstellung oder Verlängerung eines LandkreisPasses ab sofort bis einschließlich 31. März 2020 nicht mehr vereinbart werden. Bereits ausgestellte LandkreisPässe gelten – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum – vorläufig bis 30. Juni 2020 weiter. Neue LandkreisPässe können per Post beantragt und die relevanten Unterlagen in Kopie eingereicht werden. Bei Fragen zum Thema LandkreisPass stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes des Landkreises gerne zur Verfügung: Landratsamt Regensburg – Sachgebiet Soziale Angelegenheiten, Telefon 0941 4009-180, E-Mail: landkreispass@lra-regensburg.de .
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf unserer Themenseite: www.landkreis-regensburg.de/corona
Allgemeine Informationen
Um Jugendlichen und Erwachsenen eine gute Ausbildung oder berufliche Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit, Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG - auch Meister-BAföG genannt) zu erhalten.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu den Themen Schüler-BAföG (www.das-neue-bafoeg.de) und Meister-BAföG (www.meister-bafoeg.info).
Es besteht die Möglichkeit, den BAföG-Antrag online zu stellen:
- Online-Antrag auf Schüler-BAföG
- Online-Antrag auf Meister-BAföG
Schüler-BAföG (Ausbildungsförderung nach dem BAföG)
Das Landratsamt Regensburg - Amt für Ausbildungsförderung- ist für Schülerinnen und Schüler an
- allgemeinbildenden Schulen (z. B. Realschule, Gymnasium),
- Fachoberschulen,
- Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen,
- Vorklassen der Berufsoberschulen (11. Klasse)
zuständig, wenn beide Elternteile im Landkreis Regensburg wohnen.
Eine Förderung dem Grunde nach für den Besuch einer Realschule, eines Gymnasiums oder einer Fachoberschule ist nur möglich, wenn eine notwendige auswärtige Unterbringung vorliegt.
Für Studentinnen und Stundenten ist das Studentenwerk des Hochschulstandorts zuständig, an dem studiert wird, z. B. für die Universität Regensburg das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz .
Für Schülerinnen und Schüler der folgenden Schulen ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bereich die Ausbildungsstätte liegt:
- Berufsoberschule (ab der 12. Klasse; z. B. wäre für Schüler der 12. Klasse der BOS in Regensburg die Stadt Regensburg zuständig),
- Abendgymnasium
- Kollegs
- Akademien
- Fachakademien
Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG)
Das Landratsamte Regensburg - Amt für Ausbildungsförderung - ist für Antragstellerinnen und Antragsteller zuständig, die Ihren ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Landkreis Regensburg haben.
Es besteht die Möglichkeit, den BAföG-Antrag online zu stellen:
- Online-Antrag auf Schüler-BAföG
- Online-Antrag auf Meister-BAföG
Für Schüler- bzw. Meister-BAföG werden die nachfolgenden Antragsformulare benötigt.
Das Verfahren ist kostenfrei.
- Die Fördervoraussetzungen für einige Berufsbilder in Teilzeitform haben sich geändert: Kann ich trotzdem noch Antrag auf Ausbildungsförderung stellen?
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Gemeinsam klären wir, ob für Ihre Wunschausbildung eine Ausbildungsförderung oder oder alternative Fördermöglichkeiten in Frage kommen.
Wir beraten Sie gerne! - Ich interessiere mich für eine Ausbildung am staatlichen Berufsschulzentrum Regensburger Land und für die Fördermöglichkeiten hierzu. An wen kann ich mich zur Beratung wenden?
- Beratung zum schulischen Angebot
Schulberatung am BSZ
Tel. 0941/208 213-119
https://www.bsz-regensburg.de/beratungslehrerin.html - Beratung zu finanzielen Fördermöglichkeiten
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
- Beratung zum schulischen Angebot
Amt für soziale Angelegenheiten
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-0
0941/4009-427
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