Der LandkreisPass ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Regensburg mit geringem Einkommen verschiedene Vergünstigungen zu erhalten, u.a. beim öffentlichen Personennahverkehr aber auch beim Besuch von kulturellen, Bildungs- oder Freizeiteinrichtungen.
So bekommen Inhaber des LandkreisPasses das neue „Öko-Ticket Landkreis“ des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) zum halben Preis. Auch auf das Bildungsangebot der VHS Regensburger Land gibt es eine Ermäßigung um 50 %. Darüber hinaus haben sich Firmen und Institutionen zu Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe bereiterklärt.
Den LandkreisPass können Empfänger folgender Sozialleistungen beantragen:
- Grundsicherungsempfänger nach SGB II
- Grundsicherungsempfänger nach SGB XII
- Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Empfänger von Hilfe zur Pflege
- Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind
- Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kinderzuschlag
- Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII in Einrichtungen
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung mit Unterbringung nach SGB XII, zum Beispiel in Werkstätten
- Terminvereinbarung unter der Nummer 0941/4009-180 oder unter landkreispass@lra-regensburg.de
- Ausweis/Pass-Dokument und aktuellen Bescheid (des Jobcenters, Sozialamts, der Wohngeldstelle etc.) zum Termin mitbringen
- Mehr ist nicht notwendig: Der LandkreisPass wird erstellt und kann gleich mitgenommen werden
- Der LandkreisPass hat Scheckkartenformat und enthält die Daten und ein Foto des/der Berechtigten
- Jede Person, für die ein LandkreisPass erstellt werden soll, muss persönlich erscheinen, da das Foto vor Ort aufgenommen und direkt auf den Pass gedruckt wird
- Die Geltungsdauer des LandkreisPasses entspricht der des Leistungsbescheids
- unbedingt vorher einen Termin vereinbaren, am besten telefonisch,
- oder per E-Mail unter landkreispass@lra-regensburg.de,
- ohne Terminvereinbarung kein Landkreispass!
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktueller Bewilligungsbescheid (des Jobcenters, Landratsamts, der Wohngeldstelle etc.)
- Kein Passbild notwendig
Der LandkreisPass ist kostenfrei.
Der LandkreisPass ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Regensburg. Die Erprobungsphase läuft vom 1.03.2019 bis zum 31.12.2020. Über eine Fortführung müssen die Kreisgremien zu gegebener Zeit entscheiden.
Amt für soziale Angelegenheiten
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-180
0941/4009-9225
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Mo: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Di: 8:00-12:00; 13:00-15:30 Uhr
Mi: 8:00-12:00 Uhr
Do: 8:00-12:00; 13:00-17:30 Uhr
Fr: 8:00-12:00 Uhr
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