Sozialamt stellt auf Notbetrieb um
Das Sozialamt des Landkreises Regensburg mit allen seinen Fachbereichen stellt ab Mittwoch, 18. März 2020, auf Notbetrieb um. Alle Anträge, Anfragen und andere Anliegen zu Sachverhalten können weiterhin per Post, per Telefax oder per Email an sozialhilfe@lra-regensburg.de gestellt beziehungsweise vorgebracht werden. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0941 4009-589 möglich. Wie das Sozialamt mitteilt, werden für die Barauszahlung von Leistungen Termine vergeben. Die betroffenen Empfänger von Hilfen werden schriftlich über die jeweiligen Termine informiert, so die Auskunft der Landkreisbehörde. Die Überweisung der laufenden Leistungen werde zu den üblichen Zahlungsterminen erfolgen.
Betroffen von dieser Regelung sind folgenden Fachbereiche (mit Kontaktdaten):
- Grundsicherung/Sozialhilfe: sozialhilfe@lra-regensburg.de
- Wohngeld: wohngeld@lra-regensburg.de
- Sozialer Wohungsbau: sozialer.wohnungsbau@lra-regensburg.de
- Bafög/Aufstiegsfortbildung: ausbildungsfoerderung@lra-regensburg.de
- Asylbewerberleistungen: soz-asyl@lra-regensburg.de
- Bildung und Teilhabe: btl@lra-regensburg.de
Zur Ausgabe von LandkreisPässen wurde bereits eine eigene Pressemitteilung veröffentlicht. Persönliche Termine können für die Ausstellung oder Verlängerung eines LandkreisPasses ab sofort bis einschließlich 31. März 2020 nicht mehr vereinbart werden. Bereits ausgestellte LandkreisPässe gelten – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum – vorläufig bis 30. Juni 2020 weiter. Neue LandkreisPässe können per Post beantragt und die relevanten Unterlagen in Kopie eingereicht werden. Bei Fragen zum Thema LandkreisPass stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes des Landkreises gerne zur Verfügung: Landratsamt Regensburg – Sachgebiet Soziale Angelegenheiten, Telefon 0941 4009-180, E-Mail: landkreispass@lra-regensburg.de .
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf unserer Themenseite: www.landkreis-regensburg.de/corona
Allgemeine Informationen
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird nur auf Antrag geleistet. Das Wohngeld wird
- als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter, Heimbewohner) oder
- als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Wohngeld wird individuell im Einzelfall berechnet. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt werden kann, hängt ab
- von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- von der Höhe des Gesamteinkommens,
- von der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Amt für soziale Angelegenheiten
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-0
0941/4009-9225
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