Heraldische Beschreibung
Unter Schildhaupt mit den bayerischen Rauten gespalten von Rot und Silber; vorne ein silberner Schrägbalken, hinten ein rotes Tatzenkreuz.
Genealogische Erläuterung
Zu oberst im Schild das Rautenwappen der bayerischen Herzöge, zu deren Machtbereich der größte Teil des Landkreisgebietes gehörte. Das im unteren Schildteil durch einen silbernen Schrägbalken geteilte rote Feld erinnert an das ehemalige Hochstift Regensburg mit den Herrschaften Donaustauf und Wörth. Das rote Tatzenkreuz (St. Georgskreuz) im silbernen Feld stammt aus dem Wappen des Klosters Prüfening. Es versinnbildlicht gleichzeitig auch den reichen, ehedem enklaveartig eingestreuten Grundbesitz der übrigen Klöster.
Die Verwendung des Landkreiswappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Landkreises. Soweit Sie eine Genehmigung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.
Grundsätzlich bedarf die Verwendung des Landkreiswappens durch Dritte der Genehmigung, Art. 3 Abs. 3 LkrO. Die Genehmigungspflicht soll der Unterbindung missbräuchlicher Verwendung, vor allem im Wirtschaftsleben (Werbung) dienen. Aufgrund eines Kreisausschussbeschlusses ist der Landrat ermächtigt, diese Genehmigung zu erteilen, soweit im Einzelfall keine besondere Bedeutung gegeben ist.
Formloser schriftlicher Antrag beim Landratsamt mit Angabe der Gründe und des Verwendungszwecks des Landkreiswappens.
keine
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