Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich.
Er wird in acht verschiedenen Stufen verliehen.
Wer kann einen Orden anregen?
Jeder kann die Auszeichnung einer Person mit dem Verdienstorden formlos bei einer Behörde anregen.
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden in der Regel nicht posthum verliehen werden.
Welche Angaben werden benötigt?
Die Anregung sollte - soweit vorhanden - folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
- Personalien aus dem Melderegister (Name, Vorname, Adresse, Geburtsname, -datum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand und ggf. Beruf)
- ausführliche Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
- Referenzpersonen oder Organisationen, die zu den Verdiensten Stellung nehmen können.
Übliches Ordensverfahren (soweit Wertung jeweils positiv):
- Einholung der nötigen Stellungnahmen durch das Landratsamt Regensburg
- Vorschlagsempfehlung der Landrätin an die weiteren staatlichen Behördenstufen
- Vorschlag durch den Bayerischen Ministerpräsidenten als Vorschlagsberechtigter an den Bundespräsidenten
- Verleihung durch den Bundespräsidenten
- Aushändigung in der Regel durch den Bayerischen Ministerpräsidenten, die Staatsminister und -sekretäre, den Regierungspräsidenten der Oberpfalz oder Frau Landrätin.
- Aushändigung durch den Bundespräsidenten in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.
entfällt
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